Darf man wegen Kopftuch tragen gekündigt werden?

14 Antworten

Als ich eingestellt wurde, war die Kleiderordnung ein Bestandteil des Arbeitsvertrages, welche ich unterzeichnen musste. Bei uns gibt es strikte Regeln, was Kleidung, Kosmetika und Körperhygiene betrifft. Kopfbedeckungen sind bei uns grundsätzlich verboten. Das gilt für alle. Wer sich bei uns nach der zweiten Verwarnung gegen irgendwelche Vorschriften verstößt, bekommt fristlos gekündigt.

Im Grundgesetz ist verankert, das niemand aufgrund des Geschlechts, der Herkunft oder, (hier wichtig) der Religion diskriminiert werden darf. Wenn im Arbeitsvertrag drin steht, das man einer bestimmten Religion nicht angehören darf, dann ist der ganze Vertrag nicht rechtens.

Wenn du eindeutig nachweisen kannst, dass der Grund für das Nicht-Einstellen nur deine Religion ist, dann hast du das Recht, damit vor Gericht zu gehen und dir die Stelle einzuklagen. Oft ist das sogar erfolgreich.

Die andere Sache ist halt, ob du (nach Klage) für jemand arbeiten willst, der dich offensichtlich für etwa schlechteres hält, nur aufgrund der Religion. Vielleicht wäre es dann besser, sich woanders zu bewerben. Irgendwo, wo das niemals ein Problem ist. Wo der Arbeitgeber mehr Verständnis zeigt, wo der Arbeitgeber dich für deine Fähigkeiten einstellt, und von dir als Person überzeugt ist.

Darf man grundsätzlich nicht, liebe Kompalompa.

Also: Wenn DU clever bist, kommst Du ohne KT zum Vorstellungsgespräch, lässt Dich einstellen und trägst das KT danach (aber erst NACH der Probezeit - Denn IN der Probezeit kann man Dich ohne Angabe von Gründen kündigen) - DANN kann er Dich nur kündigen, wenn er glaubhaft belegen kann, dass Dein KT den Betriebsfrieden stört oder von Kunden (bei Publikumsverkehr) abgelehnt wird.

Aber: Wenn der Arbeitgeber clever ist, wird er einen ANDEREN - vorzugsweise betriebsbedingten - Kündigungsgrund (er)finden und Dir nicht wegen des KT kündigen.

Am besten ist es deshalb immer, mit offenen Karten zu spielen - von Anfang an!

Bin eh keine Muslima.. das hat mich nur interessiert. Wäre ja schließlich n klasse Schlupfloch für alle muslimischen Mitbürgerinnen

@Kompalompa

...das dürften sie gemäß dem Mehrheitsislam gar nicht...jedenfalls nicht, wenn sie vorher schon Hijab getragen hatten

Interessante Frage. Es kommt auch auf deine Arbeit an. Sobald man als Arbeitnehmer sein Unternehmen nach außen hin vertritt, kann es durchaus rechtens sein, wenn dies unterbunden wird. Der Finanzsektor ist in solchen Regelungen zb ganz streng. Seriösität durch Neutralität.

Wenn das Kopftuchtragen deine Arbeitsleistung aber nicht konkret einschränkt oder den Betriebsfrieden stört, lohnt es sich ggf. nochmal nachzuhaken. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Eine Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn ein gerechtfertigter Kündigungsgrund besteht.

Wer eigenstellt wird, das entscheidet der AG alleine. Eine Diskrimierung im Vorstellungsprozeß ist nur sehr schwer nachzuweisen.

Eine Kündigung kann immer erfolgen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Falls explizit wegen des Kopftuchs gekündigt wird, würde ich das prüfen lassen.