kontrolliert das finanzamt die bewerbungskosten?

3 Antworten

Ich absolviere gerade mein duales Studium dort und kann dir sagen dass natürlich immer mal wieder Bewerbungskosten angefordert werden können, in dem Belege eingefordert werden oder eben anderweitige Nachweise. Wenn man vornerein schon weiß dass ein bestimmter Sachverhalt steuerlich berücksichtigt werden kann und man den in der Steuer angeben möchte sollte man auch schon sich darüber Gedanken machen wie man das ganze dann eventuell nachweisen kann, wenn es nicht so einfach durch Belege geht und das kann das Finanzamt auch dann verlangen.

Wenn die Bewerbungskosten plausibel sind und sich in einem gewissen Rahmen befinden kannst du davon ausgehen dass sie nicht angefordert werden. Manchmal führen aber auch ganz andere Positionen bei den Werbungskosten dazu dass du alle Werbungskosten, auch die Bewerbungskosten belegen musst.

Grundsätzlich einfach immer wahrheitsgemäß bleiben. Zumindest in meinem Amt sind die Mitarbeiter auch sehr den Steuerpflichtigen zugeneigt und wollen wirklich in dem Rahmen der ihnen zur Verfügung steht helfen.

Ja definitiv.

Alles wird dokumentiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solange die von Dir benannten Kosten den Erfahrungswerten entsprechen und im übrigen auch glaubhaft sind, werden die auch anerkannt und berücksichtigt.

Fahrtkosten von München nach Freising in Höhe von € 3.500 müßten alledings durch Belege bewiesen werden.