Gibt es bei den Werbungskosten insb. bei Bewerbungskosten ein Limit?

3 Antworten

Es gibt meines Wissens keine Grenze. Übersteigst Du den Pauschbetrag von 1ooo € musst Du alles nachweisen können. Bei online Bewerbungen ist das Arbeitsmittel (PC/Laptop/Bürostuhl/Schreibtisch) absetzbar. PC können auf 3 Jahre abgesetzt werden.

Vllt hilft Dir dieser Link etwas

Useruser454 
Fragesteller
 22.01.2020, 18:10

Es wird also keine Pauschale je Bewerbung angesetzt? Werden nur die tats. Kosten angerechnet?

Was ist, wenn ich z.B. 365 Bewerbunge je Jahr losschicke, also täglich eine? Bekomme ich dann online nix?

Was würde ich schriftlich bekommen? Auch nur die Briefmarke/Kuvert/Papier/Drucker/Laptop/Toner???????

Muss ich dann für 365 Bewerbungen Buch führen, wie lange ich den Laptop anhatte?

Wiesel1978  22.01.2020, 18:31
@Useruser454

Stromkosten werden meines Wissens nicht absetzbar. Postversand ist absetzbar, Papier auch, Kopien.

Es werden nur tatsächliche Kosten erfasst und angerechnet. Online entstehen Dir kaum Kosten, müsstest da bitte selber nach Pauschalen suchen.

Und was meinst Du mit, Du bekommst? Du kannst es absetzen und damit zuviel gezahlte Steuern zurück erhalten. Du bekommst nicht das eingesetzte Geld komplett wieder.

Useruser454 
Fragesteller
 22.01.2020, 18:35
@Wiesel1978

Das erscheint mir trotzdem merkwürdig. Muss ich dann ausrechnen wieviel Toner ich in der Kartusche habe und wieviel Mikrogramm auf einer Bewerbung drauf ist?

Irgendwie bin ich da skeptisch...

RobinM66  22.01.2020, 19:17

Weil du eine Bewerbung schreibst, möchtest du deinen Schreibtisch und dein PC absetzen? Eine AfA (Abschreibung für Abnutzung) oder GWG (geringfügiges Wirtschaftsgut)... Das ist natürlich absoluter Quatsch, denn das ist nicht rein beruflich und läuft weiterhin unter Paragraph 12 Einkommensteuergesetz ( Kosten der privaten Lebensführung)

Wiesel1978  22.01.2020, 20:52
@RobinM66 Werbungskosten Was Arbeitnehmer alles absetzen können

Udo Reuß Stand: 19. Dezember 2019

Das Wichtigste in Kürze

  • Werbungskosten mindern Ihre Steuerlast bei Ihren Einkünften als Arbeitnehmer.
  • Zu den Werbungskosten zählen alle Kosten, die Ihnen durch Ihre Arbeit entstehen.
  • Von sich aus berücksichtigt das Finanzamt bei Arbeitnehmern pauschal 1.000 Euro.

So gehen Sie vor

  • Dieses Werbungskosten-ABC listet zahlreiche Steuerspar-Möglichkeiten auf. Prüfen Sie, welche Posten davon bei Ihnen angefallen sind. Dabei hilft Ihnen unsere Checkliste.

Zur Checkliste

  • Haben Sie im Jahr mehr als 1.000 Euro an Werbungskosten ausgegeben, können Sie zu viel gezahlte Steuern nur durch detaillierte Angaben in der Anlage N Ihrer Steuererklärung zurückholen.
  • Auch Vermieter können Werbungskosten von ihren Einkünften abziehen. Kapitalanleger profitieren hingegen in aller Regel nur vom Sparer-Pauschbetrag.
  • Umfassende Steuertipps und Ausfüllhinweise enthält unser kostenloses 42-seitiges Steuer-E-Book für die Steuererklärung 2018. Hier können Sie es herunterladen:

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In diesem Ratgeber
  1. Werbungskosten von A bis D
  2. Werbungskosten von F bis M
  3. Werbungskosten von R bis Z

Zu den Werbungskosten gehört alles, was Sie ausgeben, um überhaupt Geld zu verdienen. Dazu gehören Bewerbungsfotos genauso wie die Fahrt zum Vorstellungsgespräch. Wenn Sie schon einen Job haben, müssen Sie vielleicht in eine Fortbildung investieren, um ihn auch zu behalten. Absetzen können Sie alle beruflich veranlassten Ausgaben, soweit Ihr Arbeitgeber sie Ihnen nicht steuerfrei ersetzt hat. Bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt der Arbeitgeber 1.000 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Wenn Sie im Jahr diesen Betrag mit Ihren Werbungskosten nicht übersteigen, könnten Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung darauf verzichten, einzelne Ausgaben einzutragen. Denn 1.000 Euro berücksichtigt das Finanzamt bei jedem Arbeitnehmer automatisch. 

Mithilfe unserer Checkliste können Sie prüfen, welche Werbungskosten bei Ihnen angefallen sind.

Zur Checkliste

Werbungskosten von A bis D

Arbeitsmittel - Alles, was Sie für Ihre berufliche Tätigkeit einsetzen, gilt als Arbeitsmittel. Grundsätzlich kann jeder Gegenstand ein steuerlich absetzbares Arbeitsmittel sein, wenn Sie ihn mindestens zu 10 Prozent für berufliche Zwecke nutzen. Dazu gehören zum Beispiel Aktentasche, PC, Schreibtisch, selbst bezahlter Bürostuhl, Bücherregal und Fachliteratur.

Sie können bei einem gemischt genutzten Arbeitsmittel den beruflichen Anteil geltend machen. Bei einem Computer akzeptiert das Finanzamt einen 50-prozentigen Anteil. Belegen Sie beispielsweise ein Bücherregal zu drei Viertel mit Fachliteratur, dann dürfen Sie 75 Prozent als Werbungskosten ansetzen; bei mindestens 90 Prozent sogar die kompletten Anschaffungskosten.  Usw

Guten Tag,

erstmal sind Bewerbungskosten Werbungskosten die deine Einkünfte senken. Alles was über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag läuft (1000 € ) gemäß Paragraph 9a Einkommensteuergesetz wirkt sich steuerlich aus. Es gibt auch Pauschalen für Bewerbungskosten. Diese sind jedoch nicht im Gesetz, sondern entstehen aus Rechtsprechungen. Die genauen Zahlen kenne ich nicht, aber rechne mal ungefähr mit: 3,50€ ohne Bewerbungsmappe und 8,00 € mit Bewerbungsmappe.

Verständlich kannst du angeben, dass du tausend Bewerbungen geschrieben hast. Jedoch ist die Frage, ob dies glaubhaft ist. Sollte es nicht glaubhaft sein, wird das Finanzamt dies hinterfragen.

Du könntest es nachweisen müssen. Sollte dies von dir nicht nachweisbar sein und es gelogen sein, handelt es sich streng genommen um eine versuchte Steuerhinterziehung. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

Natürlich lohnt sich Werbungskosten möglichst hoch anzusetzen, jedoch sollten diese auch vorhanden sein. Behalte im Hinterkopf die Definition von Werbungskosten

Paragraph 9 Einkommensteuergesetz: Werbungskosten sind Ausgaben für die Sicherung, Erhalt und Erwerb der Tätigkeit.

Gruß

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Useruser454 
Fragesteller
 22.01.2020, 19:35

OK,

vielen Dank. Scheinbar sind Sie vom Fach.

Ihre Pauschalen gelten nur für Papier-Bewerbungen oder auch solche, die online versendet wurden, also per e-mail?

RobinM66  22.01.2020, 19:44

Für online Bewerbungen kannst du pauschal ~ 3 € pro Bewerbung rechnen. Du kannst auch für die Fahrten zum Bewerbungsgespräch Reisekosten geltend machen. Sprich die tatsächlich entstandenen Kosten. (Hin und Rückfahrt).

Du musst ja auch z.b. Passbilder machen, diese können auch berücksichtigt werden.

Es muss halt alles im Rahmen sein und realistisch. Wenn Du angibst dass du Bewerbungskosten in Höhe von 300 € hast, würde ich als Bearbeiter Nachweise verlangen.

Da ist aber jedes Finanzamt und jeder Bearbeiter unterschiedlich. Es kann nicht pauschalisiert werden ab wann etwas genau geprüft wird . Sollte sich der Bauarbeiter jedoch dafür entscheiden dies prüfen zu wollen, dann musst du die Nachweise erbringen. Ansonsten würde ich dir deine Bewerbungskosten streichen. ;)

Gruß

Alle Werbungskosten werden zusammenaddiert. Wenn sie den Wert von 1.000 Euro übersteigen, wirken sie sich steuerlich aus. Für online Bewerbungen gibt es auch Pauschalen, die man ansetzen kann. Spritkosten sind aber keine Werbungskosten, da kann man nur die Entfernungspauschale oder ggf. Reisekosten ansetzen .

Useruser454 
Fragesteller
 22.01.2020, 18:12

Wie sieht es aus, wenn die Bewerbungen per e-mail verschickt werden? Wie hoch ist da die Pauschale? Habe ich da Limits? Oder könnte ich z.B. täglich eine verschicken,?