Möchte die vollen 15.000km Fahrtkosten bei aG und 100% absetzen!

5 Antworten

die steuerechtlich relevanten Anwendung von Fahrkosten ist doch geregelt:

der einfache Arbeitsweg und bei Selbständigen entweder Fahrtenbuch oder Abschreibung

Dienstreisen, die nachweisbar sin

ich glaube, du hast schlechte Karten, wenn diese Kriterien nicht zutreffen

Drachentoeter  06.03.2009, 08:41

Du kannst es nicht wissen, aber der Fragesteller ist Schwerbehindert mit eine GdB von 100 und dem Merkzeichen aG, er darf bis zu 15000 km an privatfahrten ohne Einzelnachweis steuerlich geltend machen.

Du must nachweisen das du die 15000 KM zurückgelegt hast. Du mußt nicht jede Fahrt nachweisen, da bei eine GdB von 100 und Merkzeichen aG jede Privatfahrt abgesetzt werden kann. Du mußt deine Kilometerleistung nur glaubhaft darlegen können, Werkstattrechnungen mit Kilometerangaben sind da sehr Hilfreich.

Mehr als 15000 * 0,30 € = 4500 € kannst du nicht geltend machen. Du solltest falls du auch nocht die Fahrten zur Arbeitsstelle geltend machen willst darauf achten das die zurückgelegten Kilometer dann mindestens so hoch sind das die 15000 + die Fahrten zur Arbeit nicht die wirkliche Kilometerleistugn übersteigen. Im Zweifel würde ich noch mal beim Finanzamt nachfragen die könne dir genau sagen wie du vorgehen mußt und welche Unterlagen sie benötigen.

Du mußt kein vorgedrucktes Fahrtenbuch haben, es sollte jedoch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Aber das Finanzamt kann Dich nicht hindern, die Vorlage aus dem Schreibgeschäft quasi mit dem PC "abzuschreiben".

Du kannst selber eine Tabelle erstellen. Ich mache das ganz simpel mit einer Excel-Tabelle.

Wichtig ist, dass du am Jahresanfang und am Jahresende die Gesamtkilometer nachweisen kannst, z.B. durch Rechnungen einer Werkstatt beim Ölwechsel oder in einer sonst geeigneten Form.

Ich hatte für das Jahr 2006 ziemliche probleme und konnte nur durch rechnungsvorlagen erreichen, dass die Kilometer nicht als Privatfahrten angesetzt wurden.

Du kannst pro Kilometer 30 cent ansetzen, ohne dass du sonstige Nachweise über die Kosten vorlegen musst.

Was ist aG. Also Fahrtenbücher werden steuerrechtlich nur zeitnah angeboten. Elektronisch, wenn Manupulationen nachträglich unmöglich erscheinen oder schriftlich. Und da am besten ein gekauftes "Fahrtenbuch" aus dem Handel.