Bewerbungskosten Pauschale für Steuererklärung?

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Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten  großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch (!).

Bei höheren Bewerbungskosten kommen Sie in keinem Fall um einen Nachweis herum, da dann die so genannte Nichtaufgriffsgrenze in der Regel überschritten ist.

Wenn die einzelnen Posten nicht nachweisen können, sollte geschätzt werden. Das Finanzgericht Köln hält dabei folgende Beträge für angemessen (FG Köln vom 7.7.2004, 7 K 932/03):

  • für eine Bewerbung mit Bewerbungsmappe 9,00 Euro,
  • für eine Bewerbung ohne Bewerbungsmappe 2,50 Euro (z. B. für E-Mail-Bewerbungen, Kurz- und Initiativbewerbungen).

Manche Finanzämter betrachten auch 10 Euro bis 15 Euro pro Bewerbung als glaubhaft, wenn die Bewerbungen nachgewiesen werden, z. B. durch Zwischen- oder Absagebescheide oder sonstigen Schriftverkehr mit den betreffenden Arbeitgebern.

Für Vorstellungsgespräche können Reisekosten nach Dienstreisegrundsätzen, also Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe (km-pauschale von 0,30 € hin und zurück), Mehraufwendungen für Verpflegung, ggf. Übernachtungskosten und Reisenebenkosten geltend gemacht werden. Erstattungen müssen selbstverständlich von den geltend gemachten Aufwendungen abgezogen werden. Dies gilt auch für Zuschüsse des Arbeitsamtes.

In 2015 hatte ich beispielsweise 22 Bewerbungen geschrieben. Als Nachweis habe ich eine Kopie meines ,,Bemühungs-Zettels" von der Arge beigefügt, wo ich mich wie und wann bewarb. Die Kosten pro Bewerbung habe ich wie folgt geschätzt:

  • Mappe: 2,50 €
  • Foto: 2,50 €
  • Versandkosten: 1,45 €
  • div. Bürobedarf: 1,00 €
  • = 7,45 € je Bewerbung x 22 = 163,90 €

Dies hat das FA anerkannt.. zudem machte ich 6 Fahrten zu Vorstellungsgesprächen geltend, welche mir zusätzlich ca. 100,00 € Werbungskosten verschafften (und pauschale Telefonkosten von 10 €). Klar... ich hätte auch die 9,00 € eintragen können, aber da ich schon so gut wie das Maximum aus meiner Erklärung herausgehalt hatte, wollte ich mir wegen paar Euros Rücksprachen mit dem FA ersparen.

Du kannst eine Pauschale für jede einzelne Bewerbung absetzten, aber du mußt jede Bewerbung als Kopie beifügen.

Um die 900 Euro jährlich werden vom Finanzamt ohne Nachweis anerkannt - also das wird automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wenn du mehr Kosten hattest, dann musst du die entsprechenden Nachweise (alle Nachweise - das macht also nur Sinn, wenn deine Nachweise den Pauschalbetrag überschreiben - aber wenn, dann kannst du jeden Block und jeden Bleistift und jede Briefmarke ..... absetzen) mitschicken und auch entprechend in der Steuererklärung angeben.

,,Um die 900 Euro jährlich werden vom Finanzamt ohne Nachweis anerkannt"

Was?! Das ist ja was völlig neues und kann ich absolut nicht glauben. Hast du hierfür eine Quelle? Denn diese Aussage halte ich für gefährlich falsch.

@MickyFinn

Habe ich aus Grute Frage.net, die sehr der Frage hier gleicht. Es ist ja nicht zu verwechseln, nicht 900 Euro wiederbekommen sondern die Steuern von 900 Euro. Genaueres einfach beim Finanzamt eures Vertrauens nachfragen.