Steuererklärung Studienkosten der letzten 5 Jahre absetzen - für jedes Jahr einzeln?
Hallo,
ich mache zum ersten mal meine Steuererklärung seit Beginn meines Studiums. Seit fast einem Jahr bin ich schon beschäftigt und möchte nun meine erste Steuererklärung machen. Ich weiß, dass ich die Kosten meines Erststudiums absetzen kann sodass diese in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Meine Frage lautet: Muss ich für jedes Jahr eine Steuererklärung einzeln ans Finanzamt nachreichen (2013-2016, sprich 4 Steuererklärungen) oder kann ich das alles in die jetzige Steuererklärung als Sonderkosten anrechnen lassen?
Finde leider online keine expliziten Antworten..
Danke schon mal für eure Antworten.
4 Antworten
Ich weiß, dass ich die Kosten meines Erststudiums absetzen kann sodass diese in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Bitte als Werbungskosten ansetzen.
Muss ich für jedes Jahr eine Steuererklärung einzeln ans Finanzamt nachreichen (2013-2016, sprich 4 Steuererklärungen) oder kann ich das alles in die jetzige Steuererklärung als Sonderkosten anrechnen lassen?
- Sonderkosten gibt es nicht.
- Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.
- Es gilt das Abflussprinzip nach § 11 EStG.
Für 2013 kannst du keine Einkommensteuererkärung mehr abgeben, da Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Du kannst aber eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags einreichen.
die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.
somit Abgabe für jedes Jahr einzeln
Richtige Antwort. Ergänzung: Den Begriff "Sonderkosten" kennt das Steuerrecht nicht.
Jedes Jahr einzeln, allerdings nur für vier Jahre rückwirkend. Festsetzungsverjährung.
2014 wird normalerweise 2015 eingereicht, ist also bis Ende 2019 möglich.
Du musst eine Erklärung für jedes Jahr einzeln abgeben. Derzeit werden die Kosten für das Erststudium aber normalerweise nicht anerkannt, nur für ein Zweitstudium.
FA MG hat bei einer Kundin von mir das Erststudium anerkannt als Werbungskosten.
Die wissen wohl was auf die aus Karlsruhe zukommt.