Küche von der Steuer absetzbar

8 Antworten

Wenn Du eine Gastronomie betreiben würdest, könntest Du für die Küche der Gastwirtschaft das Mobiliar sicher über Abschreibungen geltend machen. Aber nicht in Deinen privaten 4 Wänden.

Richtig! Dann wäre diese Küche nämlich Betriebsvermögen, die Kosten wären steuermindernd geltend zu machen.

Ganz sicher nicht..das ist Deine ganz private Angelegenheit!! Habe davon allerdings davon noch nie etwas gehört?!

Die Kosten der Küche lassen sich nicht steuermindernd geltend machen.

Steuermindernd geltend machen lassen sich allenfalls die Handwerkerkosten, also die Montagkosten.

Aber: Es können nur 20% dieser Kosten bis maximal 3000 Euro geltend gemacht werden. Es muss sich um so genannte "haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen" handeln. Und die Handwerkerrechnung muss nachweislich per Überweisung bezahlt worden sein.

Ich fürchte aber, dass ihr hier kein Glück haben werdet, da eine neue Küche nicht in diese Kategorie fällt. Zwar gehört die Modernisierung von Küche oder Bad zum geförderten Maßnahmenkatalog, aber damit ist kein neues Mobiliar gemeint.

Die Handwerkerleistungen können geltend gemacht werden. Voraussetzungen sind aber, dass die Handwerkerleistungen getrennt ausgewiesen sind und dass die Rechnung mit Banküberweisung bezahlt wird. Bei Barzahlung ist eine Steuerermäßigung dach dem derzeitigen Einkommensteuerrecht nicht möglich.

Küchen können nur steuerlich abgesetzt werden, wenn sie gewerblich genutzt werden.