Job zusagen und dann absagen?

5 Antworten

Wie ist dies gesetzlich geregelt?

Ausbildung oder doch nicht? © derateru / pixelio.de

Laut § 22 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann das Berufsausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. In der Regel dauert die Probezeit zwischen 1 und 4 Monaten. Während dieser Zeit kann sowohl der Auszubildende als auch der Ausbilder kündigen. Möchte man bereits vor Beginn der Ausbildung und der damit verbundenen Probezeit kündigen, ist dies natürlich auch möglich. Das Berufsbildungsgesetz sagt dazu, wenn man das Recht hat, während der Ausbildung zu kündigen, dann erst recht auch vor Beginn einer solchen. Für den Betrieb ist es auf jeden Fall besser eine frühe Kündigung zu bekommen, damit dieser sich nach einem anderen Auszubildenden umsehen kann. Bereits 1987 hat das Bundesarbeitsgericht dazu entschieden, dass bereits vor Beginn der Ausbildung das Arbeitsverhältnis gekündigt werden kann. Siehe hierzu auch Aktenzeichen: 2 AZR 654/86. Das Ganze kann ohne jegliche Frist stattfinden, muss aber auf dem schriftlichen Wege geschehen. Der zukünftige Auszubildende hat mit keinerlei Strafen zu rechnen. Allerdings sollte jedem klar sein, dass man das Problem nicht einfach „aussitzen“ sollte, sondern so früh als möglich, die schriftliche Kündigung abschicken muss.

https://www.kuendigungsschreiben-vorlage.de/kuendigung-vor-ausbildungsbeginn-aus-sicht-des-auszubildenden/

Das Kündigungsschreiben vor Ausbildungsbeginn

Kündigung des Ausbildungsplatzes vor Beginn der Ausbildung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Name),

hiermit möchte ich meinen mit Ihrem Unternehmen am xx.xx.xxxx geschlossenen Ausbildungsvertrag zum (Beruf eintragen) mit sofortiger Wirkung kündigen. Ich möchte den Ausbildungsplatz nicht annehmen,

  • da ich zwischenzeitlich ein anderes Angebot erhalten habe.
  • da ich in meinem Heimatort eine Ausbildung beginnen kann.
  • da sich meine beruflichen Interessen geändert haben.
  • da ich in nächster Zeit umziehen werde.
  • da ich weiterhin zur Schule gehen möchte.
  • da sich bei meiner familiären Situation etwas geändert hat.
  • da ich zwischenzeitlich von einer Allergie Kenntnis erhalten habe, die das Ausüben des Berufs nicht möglich macht.

Aus oben genanntem Grund möchte ich einem anderen Auszubildenden die Möglichkeit geben, in Ihrem Unternehmen eine Ausbildung zu beginnen.

Ich bedanke mich für die netten Gespräche und die Zeit, die Sie in mich investiert haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

handschriftliche Unterschrift

Zusagen und dann wieder absagen, ist nicht unbedingt das beste Verhalten.
Aber ich würde es trotzdem so machen.

Ich habe hin und her überlegt, genauso so antworten. Denke, ich würde es auch so machen. Ansonsten haste nachher gar nix.  

Ich kenn das so, dass gelegentlich Bewerber zusagen, dann aber den Arbeitsvertrag garnicht unterschreiben weil sie zwischendurch etwas für sie besseres gefunden haben.

Ich denke deine mündliche Zusage zum geplanten Arbeitsbeginn sollte weit genug in der Zukunft liegen um das andere Angebot abwarten zu können.

Ich empfehle , zusagen, Arbeitsvertrag zusenden lassen, weiter Angebote prüfen ohne viel drüber zu reden.

Heut zutage läuft es halt so dämlich ab.

Sei ehrlich und du könntest eine gute Chance verpassen.

Versuch es hinauszuzögern, wenn es nicht klappt und du mit der Lüge leben kannst, sag zu. Für die Firma hört sich es doof an, jmd einzustellen obwohl man nicht die erste Wahl war...

Sag zu aber unterschreibe keinen Vertrag.

Das geht wohl schlecht wenn er beim Vorstellungsgespräch schon direkt einen Vertrag angeboten bekommt.

Dann sagt er halt, er möchte seinen Vater drüber schauen lassen, aber der kommt erst....zurück. Erstens haben dafür die meisten Arbeitgeber bei jungen Menschen Verständnis und zweitens gewinnt er die Zeit, die er braucht. Aber bei seiner Frage steht ja nicht, dass er den Vertrag unterschreiben musste.