Kollege hat jemand brutal zsm geschlagen (kieferbruch, rippenbrüche, nasenbruch, grün und blau .. der jemand hat aber seine Mutter beleidigt .. was gebüht ihm?

13 Antworten

Also kein Richter würde das noch im Rahmen der Notwehr nach §32 StGB abhandeln.

Sagen wir so: um diesen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich abzuwenden, wäre das MAXIMALE eine Ohrfeige gewesen, manch ein Richter hätte sich da vielleicht noch einsichtig gezeigt.

Es gab absolut keine Gründe, die deinen Kumpel rechtfertigen oder entschuldigen würden, auch keine kulturellen oder religiösesen Gründe, so leid mir das tut, aber wenn die eigene Mutter beleidigt wird, ist das noch lange kein Grund auf jemanden einzudreschen. In meinem Freundeskreis prallt es an den Leuten ab.

Wenn er vorbestraft ist (insbesondere wegen Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit) droht ihm natürlich eine Haftstrafe.

Bewährung schließe ich hier aus, aufgrund der besonderen Schwere der Tat. Da wird kein Richter in Deutschland Verständnis für haben.

Vielleicht wird die Haftstrafe deinen Kumpel lehren, dass man auch wenn die eigenen Eltern beleidigt werden, zivilisiert auftreten kann und auch mal "drüberstehen" kann, da sowas zwar kein Kavaliersdelikt ist, aber auch kein Eindreschen rechtfertigt.

Hinsichtlich seiner Strafe spielen viele Faktoren eine Rolle, die ausschlaggebend sein können.

Ihm kann eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren drohen. Bei der Schwere der Verletzung würde ich eine Freiheitsstrafe nicht ausschließen. 

mineiro  18.02.2016, 01:40

Eine Freiheitsstrafe, die hoffentlich nach dieser Aktion erfolgen wird.

War das die Art Beleidigung, die mit "H" anfängt und mit "ohn" aufhört?

Wie kann man auf so etwas nur reinfallen?

Ich denke, dass das "Opfer" auch nicht gerade ein Wiener Sängerknabe ist. Wer sagt so etwas schon?

Ich weiß nicht, ob jemand für eine derartige "Verbalattacke" belangt wird. Jemand wollte einen anderen Jemand beleidigen, und der Andere nimmt die Beleidigung an. Selber schuld. Dass die Mutter dabei ins Spiel kommt, liegt an dem Wort, das gleich zwei Leute erfasst, nämlich Mutter und Sohn. Kennt der Beleidiger die Mutter überhaupt? Wusste sie davon, dass sie beleidigt wurde? So ein Quatsch, sich davon provozieren zu lassen!

Aber Dein Kollege hat zugehaun, und das ist nun wirklich nicht zu akzeptieren.

Trotzdem würde ich nicht zu Heuchelei raten. Es ist aber nicht geheuchelt, wenn Dein Kollege seine Tat noch einmal überdenkt, feststellt, dass es nicht richtig war zuzuhaun, und das dem Opfer auch mitteilt.

Jo mit 21 fällt er unter das erwachsenen Strafrecht, außer ein Gutachten bescheinigt ihm eine gesitige Reife, die so niedrig ist, dass er noch unters Jugendstrafrecht fällt. Dies ist aber ehr sehr unwahrscheinlich.

Schwere Körperverletzung heißt, dass ihm bis zu 5 Jahre Knast drohen. Da er vorbestraft ist und dies ebenfalls wegen Körperverletzung könnte er als Wiederholungstäter durchgehen. Somit dürfte er diesmal nicht mit Nachsicht rechnen.

Alles diese Faktoren sprechen sehr dafür, dass er mit einer Haftstrafe rechnen muss. Bei der schwere der Verletzungen und seiner kriminellen Vorgeschichte kann er durchaus mit 1 - 3 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Ich glaube nicht, dass hier nochmal zur Bewährung ausgesprochen wird. Im schlimmsten Fall bekommt er 5 Jahre. Was ich allerdings irgendwie bezweifel. Die Gerichte tun sich schwer, die Höchststrafe auszusprechen.

Ich persönlich würde ihm die 5 Jahre Knast gönnen. Vielleicht begreift er dann ja, das Gewalt nicht die Antwort auf seine Fragen ist. Selbst wenn der Gegenüber seine Mutter beleidigt ist das noch lange kein Grund sein Hirn komplett auszuschalten und auf dumme körperliche Gewalt zurückzugreifen.

Sein Opfer wird strafrechtlich nichts zu erwarten haben.

Wenn er in der Situation einen Schlag gegeben hätte, wäre das zwar nicht gerechtfertigt gewesen, aber er hätte verständnisvolle Richter gefunden.

Bei dem Verletzungsbild erscheint es so zu sein, dass er möglicher Weise noch getreten hat, als der Verletzte schon am Boden lag, denn es ist kaum zu glauben, das diese Verletzungen einer im Stehen genommen hat.

Da liegen wir bei einer gefährlichen Körperverletzung. Wenn die Nase schief bleibt ggf. bei einer schweren Körperverletzung.

Wenn die eigene Mutter beleidigt wird, wird jeder empfindlich reagieren, aber so ein Ekzess ist durch nichts gerechtfertigt.

Wenn schon wegen KV eine Vorstrafe war, wird es wohl auf eine Strafe ohne Bewährung herauslaufen.

Was wichtiger wäre als ihn einzusperren, wäre für den wohl ein Antiaggressionstraining, denn was er gemacht hat ist ja wohl kaum nachzuvollziehen.