Bei H&M beim Klauen erwischt, nun Gericht?

11 Antworten

Die Polizei wird den Hergang der Straftat jetzt erst einmal ermitteln, in eurem Fall dürfte das das sichten von Überwachungsbändern sein. Der Fall wird dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt, welche entscheidet, ob Anklage erhoben wird. Erst damit entscheidet sich, ob ihr vor das Jugendgericht müsst. Und da ihr offensichtlich Ersttäter seid: Nein, in den Jugendknast müsst ihr nicht. Schon gar nicht für einen Diebstahl in diesem Bereich.

Lasst euch das eine Lehre sein, trotzdem alles Gute!

Wahrscheinlich Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen, z.B. Arbeitsstunden.

Wenn das der erste Fall war kann es sein, das du nur eine Abmahnung bekommst. Aber du kannst vor Gericht kommen, das ist wahrscheinlicher und du wirst entweder sozialstunden leisten müssen oder kommst im Notfall sogar ins Gefängnis. Du könntest deine Chancen eine Abmahnung zu bekommen verbessern, wenn du in die Läden gehst und dich entschuldigst oder dich iwas andres tun.

Aber die Sache wird sehr mies ausgehen. Versuche mal einen Job zu finden, wenn in deiner Polizeiakte etwas über Diebstahl steht.

Viel Glück

Polizeiakte? hahahha keine Ahnung und iwas labern... Du meinst Führungszeugnis.

Falls du die nächsten 5 Jahre keine weitere Straftat o.ä begehst wird das von deinem Führungszeugnis gelöscht. Sie ist 14, die meisten fangen mit +19 ihre Ausbildung an ;) Hab auch mal geklaut. Im großen Maße und eines Tages wurd ich erwischt, obwohl ich schon aufhören wollte weil ich schon so vieles hatte... Ist nun mal passiert, das war wohl eine Lehre ich mache es nie wieder und ich hoffe du auch nicht :-)!

( Obwohl es bei H&M seeeeeeeeeehr leicht ist wurdet ihr da erwischt?)

Was erwartest du, wenn du einen Diebstahl begehst? Natürlich wird ein Strafverfahren folgen, sofern Strafantrag gestellt wird, was üblich ist. Ob es zu einer Hauptverhandlung bei Gericht kommt, liegt aber im Regelfall im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Wenn du Glück hast, wird das Verfahren eingestellt. Wenn nicht, dann wirst du vor Gericht abgeurteilt. Allzu zu harte Folgen solltest du aber nicht erwarten. Vor allem kein Jugendarrest oder gar Jugendstrafe (Gefängnis).

Schonmal gut, das du draus gelernt hast (hoffentlich). Wenn es wirklich das erste mal gewesen ist, dann wird es eigentlich nicht vor Gericht kommen und falls doch werdet ihr wenn überhaupt ein paar Sozialstunden bekommen. Also ins Gefängnis wirst du nicht müssen, da brauchst du dir keine Gedanken machen.