Gefilmt bei Schlägerei?
Hallo ich bin M 17 Jahre alt gehe auf eine Berufsschule. Heute war echt kein guter Tag für mich. Vorab möchte ich sagen bitte antwortet nur wenn ihr weißt wie ich vor gehen könnte. Ich hab schon schlechte Laune und weiß das es dumm von mir war. Also um zum Thema zu kommen. In der Schule gab es ein Typen und der hat mein Klassen Kameraden als h*s* beleidigt und der wollte es nicht auf sich sitzen lassen. Die beiden haben sich hinter der Schule(nicht im Schulgelände) im Park geschlagen ehre gesagt mein Klassen Kamerade hat ihn geschlagen und ich hab das ganze gefilmt und zu gejubelt unterstützt. Als dan die Polizei kam wollten die das Video sehen ich hatte es schon gelöscht aber man konnte das unter zuletzt gelöscht wieder herstellen und sie haben es auf video genommen. Ich wollte fragen wie ich mich im Gericht verteidigen könnte was ich sagen könnte
6 Antworten
Meine Einschätzung: Das Schlägern allein ist nicht strafbar, wenn das beide wollten. Es gibt nur danach ein Problem mit der Krankenkasse, die sicher nicht auf deren Kosten sitzen bleiben wollen. Wenn aber beide danach einfach nach Hause gehen, gibt es auch keine (Regress-) Ansprüche.
ehre gesagt mein Klassen Kamerade hat ihn geschlagen
Das weist aber nicht auf gegenseitiges Einverständnis hin.
Ob du dran bist wegen unterlassener Hilfeleistung, sagt dir ein Richter, wenn es zu einer Verhandlung kommt.
Welcher idiot holt die Polizei wenn sich zwei Jungs einvernehmlich prügeln,sind doch beide dazu in den Park gegangen, der Film klärt das doch sicher auch,also passiert gar nichts
Also erst einmal muss Anzeige erstattet werden wegen Körperverletzung zb, dann muss dir gegenüber der Vorwurf von Beihilfe oder unterlassene Hilfeleistung gestellt werden.
Dagegen kannst du dir einen Anwalt holen und dich verteidigen. Am Ende des Tages glaube ich, dass du gewinnen wirst, denn die haben sich ja freiwillig geschlagen, das ist deren Recht als freie Menschen. Du musst sie nicht auseinander halten, es sei denn du siehst wie einer umgebracht oder brutal zerstört wird, zb. aufm Boden liegt K.O. und der eine will noch weiter machen usw.
In eine Körperverletzung kann man nicht einwilligen. Also kann man sich auch nicht einvernehmlich prügeln. Eine Verurteilung zur Beihilfe zur Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung sind im Bereich des Möglichen - aber gut möglich, dass das eingestellt wird. Denn besonders strafwürdig ist vor allem die Prügelei und das Video ist ein Beweismittel. Die Polizei muss Dir sagen, ob sie Dich als Zeugen oder Beschuldigten vernimmt. Fraglich ist ob das Handyvideo überhaupt ein zulässiges Beweismittel ist.
Wart' mal ab, ob die dich überhaupt vorladen. In den Fällen die ich kenne, haben nur die beiden Prügler eine Vorladung bekommen.
Wenn du doch eine bekommst, dann sag, dass du im Eifer des Geschehens nicht an die Folgen gedacht hast & es nicht dein Ziel war der Polizei irgendwelche Beweise vorzuenthalten. Argumentiere damit, dass wenn dies dein Ziel gewesen wäre, du es ja auch aus dem Papierkorb entfernt hättest.
oke Dankeschön
Dass es dir leid tut und es nicht mehr vorkommt