Was, wenn man den Richter bei Gericht beleidigt. Was würde passieren?

14 Antworten

Das ist eine Beleidigung nach Art. 185 StGB. Es ist zwar nur eine Antragsdelikt, allerdings wird hier entspr. Art. 194.3 der Strafantrag vom Präsident des Gerichts gestellt und von Amtswegen verfolgt. Das Strafmaß geht bis zu 1 Jahr Haft und wird vermutlich voll ausgenützt, denn es wird nicht nur der Richter als Person, sondern auch eine Staatsorganisation beleidigt. Eine Bewährung kann ich mir hier nicht vorstellen, denn da hätte neben der tätigen Reue eine sofortige Entschuldigung gehört.

PatrickLassan  15.11.2014, 18:53

Nur mal nebenbei: Das StGB hat Paragrafen und keine Artikel.

Vermutlich bekommst Du mildernde Umstände angerechnet.

Die Strafe wird also so gering wie nur möglich ausfallen.

Das ist Mißachtung des Gerichts und eine Beleidigung. Du wirst warscheinlich ein Geldstrafe erhalten, und womöglich auch noch angezeigt. Sonst kann es als Indiz für mangelnden Respekt gegenüber dem Gesetz gelten, was sich auf die Einschätzung der Möglichkeiten zu weiteren Straftaten auswirken kann. Das ist völlig legitim. Denn der Richter muß auch Rückfallquoten aufgrund mangelnden Respekts vor der Gesellschaft, die der Richter ja schützt, in Betracht ziehen.

Sei immer schön brav und einsichtig...

In dem Fall dürfte eine Beleidigung vorliegen. Der Richter wird das bei seinem Strafmass willkürlich berücksichtigen oder eben nicht. Als Täter muss man zudem Reue zeigen und das scheint nicht gegeben zu sein.

Zusätzlich gibts gerne noch eine Strafe wegen Beleidigung. Wenn der Richter oder der Staatsanwalt Dich als Aloch, Kuh, Rindviech, Ochse, "Jud der brennen muss", das "NICHTS!" bezeichnet ist das bisher immer straffrei geblieben auch mit einer gleichzeitigen Entrechtung von allen Rechten, Grund- und Menschenrechten also zusätzlich in Verbindung mit zielgerichteter rechtswidriger Gewalt.

http://blog.justizfreund.de/bverfg-aeusserung-durchgeknallter-staatsanwalt-stellt-nicht-zwingend-eine-beleidigung-dar

Du bekommst eine Geldstrafe.