Kleinunternehmer neben Hauptberuf?

2 Antworten

Du verwechselst die Umsatzsteuer mit der Einkommensteuer.

Umsatzsteuer fällt nur an, wenn der Jahresumsatz über 17.500,00 € liegt.

Bei geringeren Umsätzen kannst Du natürlich auch zur Regelbesteuerung optieren, aber das ist eine andere Baustelle.

Bei der Einkommensteuer musst Du aber in der Anlage G Deinen Gewinn erklären und dazu zur Erläuterung eine Gewinnermittlung.

Dann wird Dein Gewinn zu Deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gezählt und von dem Gesamtbetrag die Einkommensteuer gerechnet.

Dein Nettoverdienst hilft hier gar nicht weiter. Aber gehe mal davon aus, dass auf den Gewinn von 2.500,00 € etwa 25 - 30 % Einkommensteuer entfallen.

Oenne 
Fragesteller
 21.01.2014, 14:51

Aber das ist ja mega heftig, bei 2500€ Gewinn sind das dann ja bei 30% ganze 750€ Einkommenssteuer?!

Helmuthk  21.01.2014, 17:18
@Oenne

25.000,00 € netto dürften je nach Steuerklasse 30.000,00 € brutto sein, möglicherweise noch mehr.

Nach Abzug der Werbungskosten und Sonderausgaben wird ein zu versteuerndes Einkommen von 23.000,00 € bleiben.

Bei diesem Betrag ist der Grenzsteuersatz, also der Steuersatz für die letzten 100,00 €, 28,5 % bei Ledigen und 21 % bei Verheirateten.

Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag und möglicherweise die Kirchensteuer, also werden die 30 % leicht erreicht.

Aber das kannst u selber Prüfen, wenn Du Deine Einkommensteuererklärung über ein Steuerprogramm laufen lässt. Dafür benötigst Du aber die tatsächlichen Zahlen von Deiner elektronischen Steuerbescheinigung.

Schön auseinander halten:

Umsatzsteuer:

Meine Umsätze im Kleinunternehmen würden niemals über 17.500,00€

Das ist nur die Grenze, bis zu der man entscheiden kann, ob man für die Umsatzsteuer die Kleinunternehmer-Regelung nutzen will oder auf sie verzichtet. - Ende

Einkommenssteuer:

Der Gewinn (=Einnahmen - Ausgaben - Fahrten - Abschreibung) wird für die Einkommensteuer berechnet und kommt in Anlage G. Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich dann um diesen Gewinn.

Je nach Arbeits- und Tarifvertrag ist der Arbeitgeber über den Nebenjob zu unterrichten. Googel z. B. mal nach arbeitgeber gewerbe anmelden freiberuf einkommensteuer o. ä.