Angestellt + Kleinunternehmer -> Einkommenssteuer

4 Antworten

Wenn ich es richtig verstanden habe, zählt dieser Betrag zum Jahres-Gesamteinkommen und wird ebenfalls mit der Einkommenssteuer voll belegt.

Ja. Der Gewin kommt in Anlage G zur Steuererklärung.

Googel mal nach einem online Steuerrechner und gib dort einmal Deine Daten ohne und einmal plus Gewinn ein. Die Differenz bei der Steuer zeigt, wieviel Steuer auf den Gewinn entfällt und nachzuzahlen ist.

Wenn es ein online-Rechner ist, der auch noch deinen Grenzsteuersatz ausgibt: Das ist Der Satz, mit dem Dein Gewinn ungefähr besteuert wird.

Außerdem will bei > 5200 € auch die IHK noch was abbekommen.


Wenn Du in Okt.-Dez. 2012 ca. 8000 EUR Gewinn gemacht hast, kannst Du übrigens das Gewerbe in 2013 nicht weiter als Kleinunternehmen betreiben.

TomRichter hat ja schon eine gute Antwort gegeben. Du kannst Deine Daten auch in ElsterFormular oder einer anderen geeigneten Software eingeben und Deine Steuerschuld berechnen.

Wenn Du von Oktober bis Dezember 2012 einen Gewinn von 8.000 Euro hattest, dann bist Du ab 2013 umsatzsteuerlich kein Kleinunternehmer mehr. Denn Dein Umsatz beträgt ja dann wohl auch mindestens 8.000 Euro. Aufs Jahr hochgerechnet ist das mehr als die 17.500, die der § 18 Umsatzsteuergesetz vorsieht.

Das ist kein Problem, da ich mein Gewerbe Ende Dez. 2012 abgemeldet habe.

Zur Abschätzung: Du zählst Dein Einkommen zusammen, schlägst dafür in einer geeigneten Tabelle (z.B. http://steuertabelle-online.de/) Deine Steuerschuld nach, ziehst die Vorauszahlung (=Lohnsteuer) ab und hast Deine Nachzahlung.

Wenn man sich aber nicht auskennt, und obendrein selbständig ist, dann sollte man unbedingt die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, damit man nicht vom Finanzamt über den Tisch gezogen wird!

Edit: Okt.-Dez. 2012 muss es heissen! Es geht hier komplett nur um 2012. Nicht um die Zukunft :)