Einkommensteuer als Angestellter Kleinunternehmer?
Hallo,
bräuchte die Lösung zu einer Beispielrechnung zum Thema Einkommensteuer als angestellter Kleinunternehmer.
Beispiel:
Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (also aus dem Hauptjob: 45000 Brutto / 27600 Netto
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (als Kleingewerbetreibender): 5000 Euro
Umsatzsteuer fallen ja bis zur Grenze von 17.500 Euro weg. Aber wie wieviel Einkommensteuer muss beim obigen Beispiel gezahlt werden (wenn überhaupt). Und was hat es eigentlich mit dem Grundfreibetrag auf sich, denn bis dahin ist man ja auch von der Einkommensteuer befreit.
Bedeutet das, dass ich mir zusätzlich zu meinem Angestellteneinkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrages dazuverdienen kann ohne Einkommenssteuer zu zahlen (sprich der Angestelltenlohn wir garnicht beachtet) oder wird jeder weitere Gewinn aus der Kleinunternehmer-Tätigkeit darauf summiert und letztlich von dieser Summe die Steuer fällig.
Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
3 Antworten
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (als Kleingewerbetreibender): 5000 Euro
Das ist ja schon in sich.
Wer Einkünfte aus selbständiger Arbeit hat, hat eben gerade kein Gewerbe. Mal davon ab, dass es keine Kleingewerbe gibt.
Meinst du Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
Aber wie wieviel Einkommensteuer muss beim obigen Beispiel gezahlt werden (wenn überhaupt).
- Einkünfte aus nichtselbsändiger Arbeit --> 45.000,- € - 1.000,- € = 44.000,- €
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb --> 5.000,- €
- macht Summe der Einkünfte --> 49.000,- €
- macht Gesamtbetrag der Einkünfte --> 49.000,- €
- abzgl. Sozialversicherung 7.852,- €
- abzgl. Sonderausgabenpauschbetrag 36,- €
- ergibt zu versteuerndes Einkommen: 41.112,- €
- ergibt Einkommensteuerlast: 9.166,- € + 504,13 € Soli.
- davon ab gezahlte Lohnsteuer: 7.636,92 € + 420,- € Soli.
- Nachzuzahlen ans Finanzamt: 1.553,21 €
Ich bin von Klasse I ausgegangen, keine Kirche, 1,1% Zusatzbeitrag, über 23 und kinderlos, ledig.
Ersetzt nicht die Beratung durch einen Steuerberater, soll dir nur plakativ zeigen wie ein Einkommensteuerbescheid aufgebaut ist.
und habe dieses Jahr zusätzlich 5000 Euro (Brutto = Netto, da keine Umsatzsteuer) erzielt.
Die Umsatzsteuer hat damit nichts zu tun. Der Umsatz ist irrelevant.
Entscheidend ist der Gewinn aus dem Gewerbe und ich bin davon ausgegangen, dass dieser 5.000,- € beträgt.
Muss hier nicht mit dem Nettoertrag gerechnet werden, da die Einkommenssteuer auf den Gewinn Anwendung findet?
Nein. Die Einkommensteuer wird nicht auf den Gewinn erhoben, sondern auf das zu versteuernde Einkommen und wie man das ermittelt, steht in meiner Rechnung oben.
Von der Einkommensteuerschuld wird die gezahlte Lohnsteuer abgezogen. Wenn dann ein Guthaben verbleibt, zahlt das Finanzamt dies aus, wenn nicht, muss man nachzahlen und das Finanzamt legt Vorauszahlungen fest.
- Wo wird der Grundfreibetrag 2017 in Höhe von 8820 Euro abgezogen?
Dieser ist berücksichtigt beim Lohnsteuerabzug, sofern nicht über Klasse V oder VI gerechnet wurde.
Jedoch ist er auch Bestandteil der Einkommensteuerformel (§ 32a EStG), er wird nicht explizit abgezogen, wenn dein zu versteurndes Einkommen nicht größer als 8.820,- € wäre.
Dafür hättest du mit deinem Gewerbe aber gut und gerne 30.000,- € Verlust machen müssen um deine Steuerlast auf 0 zu senken.
Du solltest dich damit beschäftigen was der Unterschied ist zwischen Grenz- und Durchschnittsteuersatz.
Die Einkommensteuer für die nichtselbständige Arbeit sind ja mit der Lohnsteuer abgeglichen, diese berücksichtigt aber bereits den Grundfreibetrag.
Deine übrigen Einkünfte kommen dazu und müssen komplett versteuert werden.
Liebe Grüße
Sprich wenn 5000 Euro aus selbständiger Arbeit zusätzlich zum Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit eingenommen werden, dann wird die Einkommensteuer nur aus den 5000 Euro berechnet? Oder entfällt diese hier komplett, weil der Gewinn und dem Grundfreibetrag liegt?
Es wird Einkommensteuer auf die 5000€ gerechnet. Der Grundfreibetrag ist wiegesagt schon abgegolten.
Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Der Grundfreibetrag für 2017 beträgt 8820 Euro und bis dahin wird keine Einkommenssteuer gezahlt. Wie sollen dann 5000 Euro versteuert werden?
Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wurden nicht vollständig versteuert, sondern der Freibetrag wurde dort bereits abgezogen. LG
1. Es gibt kein Kleingerwerbe.
2. Der Grundfreibetrag bezieht sich auf Dein Einkommen.
3. Aus welchem Grund wählst Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?
1) Dann eben Kleinunternehmerregelung. Ich habe umgangssprachlich geschrieben.
2) Auf welches Einkommen. Aus selbsständiger oder unselbstständiger Tätigkeit?
3) Weil ich definitiv unter den 17.500 Umsatz bleiben werde.
Auf welches Einkommen. Aus selbsständiger oder unselbstständiger Tätigkeit?
Einkommen, nicht Einkünfte. Einkommen ist das was unten übrig bleibt nachdem alle Einkünfte addiert und die Sonderausgaben etc. abgezogen wurden.
Weil ich definitiv unter den 17.500 Umsatz bleiben werde.
Das heißt nicht, dass eine Regelbesteuerung nicht doch sinnvoller sein kann. Aber das ist ein anderes Thema, hier ging es ja um Einkommensteuer, nicht Umsatzsteuer.
Lies bitte einfach nur mal § 2 EStG, dann solltest Du einigermaßen mit den Begrifflichkeiten klarkommen.
Allein die Tatsache, dass Du unter 17.500,00 EUR Umsatz bleibst, ist doch kein Grund § 19 UStG in Anspruch zu nehmen. Wenn Du Leistungen an andere Unternehmer erbringst, ist es doch Geldverschwendung, § 19 UStG in Anspruch zu nehmen. Du musst § 19 UStG nicht in Anspruch nehmen. Daher meine Frage nach dem Grund.
Übrigens ist dies kein §, der von der Umsatzsteuer befreit - diese wird nur nicht erhoben. Hast Du § 19 UStG schon mal gelesen - das hilft für das Verständnis.
Allein die Tatsache, dass Du unter 17.500,00 EUR Umsatz bleibst, ist doch kein Grund § 19 UStG in Anspruch zu nehmen.
Was hat das jetzt mit der Frage zu tun?
Ich stellte weiter oben die Frage, aus welchem Grund der Fragant die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Die Antwort darauf lautete, dass der Fragant mit seinen Einnahmen weit unter 17.500,00 EUR liegt.
Hallo und erstmal vielen Danl für deine Antwort und Beispielrechnung
Zu deinen Fragen:
Mit Kleingewerbe meine ich eigentlich, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe und von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch mache, da ich mit meinem Umsatz definitiv unter den 17.500 Euro jährlich bleibe und somit Umsatzsteuerbefreit bin.
Wie gesagt verdiente ich 45000 Brutto im Jahr und habe dieses Jahr zusätzlich 5000 Euro (Brutto = Netto, da keine Umsatzsteuer) erzielt.
Fragen zu deiner Rechnung:
- Muss hier nicht mit dem Nettoertrag gerechnet werden, da die Einkommenssteuer auf den Gewinn Anwendung findet? Also statt 45000 Brutto +-27600 Netto?
- Wo wird der Grundfreibetrag 2017 in Höhe von 8820 Euro abgezogen? Bis zu diesem ist man ja Einkommensteuerbefreit.