Kleinunternehmer Steuer absetzen?

5 Antworten

Nein, entweder berechnest du Umsatzsteuer und kannst dann die Vorsteuer auch gegen rechnen, oder du berechnest als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer den Kunden und kannst auch keine gegen rechnen.

Macht es denn Sinn auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, auch wenn die Einnahmen deutlich geringer sind um dann Kosten absetzen zu können?

@ichwersonst

Mit den Kosten hat das nix zu tun, die kannst so wie so gegenrechnen, nur eben die Vorsteuer bekommste nicht erstattet wenn du mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer hättest.

Ist eigentlich ne Sache die sich nur lohnt, wenn man große Investitionen durchführt (Maschine anschafft) und dadurch viel zurück bekäme, ansonsten ist es egal.

Du berechnest Brutto und buchst die Kosten auch brutto ein.

Rechnest Du keine Steuer an, dann kriegst Du auch keine zurück. Also, wenn Du jetzt einen Kunden hast und ihm eine Rechnung+MwSt ausschreibst, wirst Du diese ans Finanzamt zahlen müssen. Dann kriegst Du aber auch Steuer für Arbeitsmaterialen zurück. Wäre ja ansonsten ziemlich unfair ;-)

Aber Vorsicht! Die Option bindet dich für 5 Jahre. Bleib Kleinunternehmer. Es sei denn, du willst wirklich groß investieren.

Wie schon gesagt: Mit den Kosten hat das nichts zu tun. Deine Betriebsausgaben setzt du schon ab. Nur Vorsteuer ziehen kannst du nicht. Du setzt also auch den Bruttobetrag ab. Es lohnt sich nur, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, wenn du große Anschaffungen planst. Der Verzicht bindet dich für 5 Jahre.

Wenn du also für deine Investitionen und deine Kosten mehr Vorsteuer abziehen könntest, als du voraussichtlich an Umsatzsteuer in den ersten fünf Jahren zahlen wirst, kannst du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

Wenn du nicht verzichtest sieht das so aus:

Einnahmen brutto = Betriebseinnahmen.

Ausgaben brutto = Betriebsausgaben.

Abschreibung auf Anschaffungskosten (brutto) für Investitionen = Betriebsausgaben.

Differenz = Dein Gewinn.

Diese Auskunft ersetzt keine steuerliche Beratung.

eben, es nutzt nur was bei Anschaffungen die in der Vorsteuer erheblich das übersteigen, was er in der Zukunft an Umsatzsteuer zahlen müßte.

Ansonsten bringt ihm die Kleinunternehmerregelung nur Vorteile, ist doch egal ob er die Kosten gesamt in Abzug bringt, oder die Kosten netto und die VOrsteuer geltend macht (Erstattung) und dagegen die Umsatzsteuer als Zahllast.

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und darfst im Gegenzug keine Vorsteuer geltend machen. Für die Umsatzsteuer bist du wie ein Endverbraucher.

Einkommensteuer ist was anderes. Klar. Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben. Ganz grob vereinfacht.

Macht es denn Sinn auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, auch wenn die Einnahmen deutlich geringer sind um dann Kosten absetzen zu können?