Arbeitszeit Hauptberuf und Kleinunternehmen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Darf ich nach meiner Frühschicht(habe zu 95% nur früh) dann als Kleinunternehmer weiter arbeiten oder muss ich aufhören.

Du darfst weiterarbeiten bei Deiner Kleinunternehmertätigkeit.

Wenn ein Arbeitnehmer neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit eine nebenberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer ausüben will, dürfen für beide Tätigkeiten zusammengenommen die Arbeitszeitbeschränkungen nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG nicht überschritten werden.

Das gilt aber nicht, wenn Du eine Nebentätigkeit selbstständig als Kleinunternehmer ausübst! Hier bist Du in der zeitlichen Dauer Deiner Kleinunternehmertätigkeit nicht eingeschränkt - es spielt in dieser Frage für das Recht keine Rolle, ob Du die ganz Nacht über als Kleinunternehmer arbeitest oder am PC spielst.

Grund dafür ist, meine Chefin möchte das ich in einen schriftlichen Antrag stelle wo ich beantrage das ich Kleinunternehmer (Nebenerwerb) tätig sein darf.

Dazu ist Deine Chefin nicht berechtigt!

Deine Arbeitgeberin darf die Ausübung einer Nebentätigkeit (auch als Kleinunternehmer) nicht von der Erteilung einer Genehmigung abhängig machen; Du musst auch nicht um eine solche Genehmigung bitten, zu einem solchen Verlangen ist sie nicht berechtigt!

Sie darf Dir eine Nebentätigkeit als Kleinunternehmer nur dann verbieten, wenn Du damit in Konkurrenz zu ihr trittst oder der zeitliche Aufwand Deiner Kleinunternehmertätigkeit dazu führt, dass Deine hauptberufliche Tätigkeit beeinträchtigt wird (durch Übermüdung, Konzentrationsmangel usw.). Wäre die Nebentätigkeit eine berufliche Nebentätigkeit als Arbeitnehmer, dürfte sie sie verbieten, wenn die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes überschritten würden (wegen der Kollision der Nebentätigkeit mit gesetzlichen Bestimmungen - was aber nicht zutrifft bei einer Kleinunternehmertätigkeit).

möchte Sie nun auch das ich in etwa den zeitlichen Aufwand pro Woche aufschreibe den ich für meine Kleinunternehmen habe.

Wie will sie das denn überprüfen können?!? Sie kann von Dir ja auch nicht verlangen, ihr mitzuteilen, wie viele Stunden Du nachts am PC mit Computerspielen oder mit Feiern mit Freunden oder mit Bücherlesen oder sonst etwas verbringst.

Ob du allerdings in der Lage und/oder willens bist, Dich gegen das Verlangen Deiner Arbeitgeberin zu wehren, eine Genehmigung von ihr einzuholen, ist noch eine andere Frage - "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge.

vielen dank für die ausführlichen Darbietung.

Ich weiß selbst nicht so recht ob ich der Bitte nachkommen soll.

Dieser Antrag sollte nur formell sein damit sie was haben. Ich betreibe das schon seit mitte 2015.

Sie teilte mir mit das ich so einen Antrag stellen soll weil sie glauben das wenn ich krank bin fürs kleinunternehmen arbeite.

Da dies aber nur sinnlose Behauptungen sind spielen diese keine Rolle aber das ist für Sie die Grundlage das ich was schriftliches vorlege das ich ein Nebengewerbe habe.

Was würden Sie mir raten??

@Antonio5690
Was würden Sie mir raten??

Ich würde - um des lieben Friedens willen - der Arbeitgeberin eine ungefähre und "unverfängliche" Stundenzahl nennen mit dem Hinweis darauf, dass Du weder verpflichtet bist, ihre Erlaubnis einzuholen noch ihr die Stundenzahl mitzuteilen - um nicht gleich davon zu sprechen, dass Sie für ihr Verlangen kein Recht hat.

weil sie glauben das wenn ich krank bin fürs kleinunternehmen arbeite.

Auch das spielt keine Rolle je nach Art der Erkrankung: wenn Du z.B. als Maurer wegen eines gebrochenen Beins nicht arbeiten kannst, bist Du trotzdem nicht daran gehindert, im Nebenjob oder als Kleinunternehmer beispielsweise am PC zu arbeiten.

... und danke für die Anerkennung!

@Familiengerd

vielen dank für die Tipps und die Ratschläge.

Jetzt bin ich beruhigt und kann ihr was vorlegen und habe zur Not noch mein neues Wissen um Kontra bzw Sachverhalte zu klären.

Die Anerkennung ist das mindeste.

Vielen dank für Ihre Zeit

Theoretisch must du auch mit Nebengewerbe die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden einhalten. Praktisch kann es dir keiner nachweisen.

Nur damit ich es auch verstehe.

Ich habe eine 38 Std Woche.Hauptberuf

Also könnte ich 10 Std arbeiten. Nebenerwerb

Richtig?

@Antonio5690

Genau. zudem darfst du deinem AG keine Konkurenz machen.

Es gelten dieselben Regeln wie für einen Nebenjob.

@berlina76
zudem darfst du deinem AG keine Konkurenz machen.

Das ist richtig.

Es gelten dieselben Regeln wie für einen Nebenjob.

Das ist falsch bezüglich der Beschränkung der Arbeitszeit!

Theoretisch must du auch mit Nebengewerbe die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden einhalten.

Das ist falsch!

Die Arbeitszeitbeschränkungen nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG beziehen sich nur auf Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern!

Wenn der Fragesteller ein Nebengewerbe betreibt, darf er dabei so lange arbeiten, wie er will - und den Arbeitgeber hat das nicht zu interessieren, solange die hauptberufliche Tätigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.