Wechsel von hauptberuflicher Selbstständigkeit zu nebenberuflicher Selbständigkeit, welchen Institutionen muss ich Bescheid geben?

1 Antwort

Du meldest dies bei der Stelle , bei der du dein Gewerbe angemeldet hast.

Evtl. ist es sogar überhaupt nicht nötig.

Was du brauchst ist eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse für den neuen Arbeitgeber, dass er dich dort als sozialversicherungspflichtig Beschäftigt anmelden kann. Du meldest der KK, dass du jetzt nur noch im Nebengewerbe selbstständig bist, wegen der geringern Beiträge.

Genauste Auskünfte was du sonst noch alles beachten musst wird dir ein Steuerberater erteilen.