Wie muss ich Warenverkäufe als Kleinunternehmer in der Steuer ausweisen?

4 Antworten

Die Anwendung von § 19 UStG bedingt, dass Du keine Mehrwertsteuer in Deinen Ausgnagsrechnungen ausweisen darfst, dafür aber auch keine Umsatzsteuer an das FA abführen musst. Daher bleibt aber auch Dir (genauso wie Deinen Kunden) ein Vorsteuerausweis untersagt; Du buchst also alle Kosten rein brutto und ohne VSt-Ausweis ein.

Somit trifft Deine Schilderung bei Ausgangsrechnungen im Prinzip zu. Bitte einen Hinweis auf die Anwendung von § 19 UStG in das Rechnungsformular aufnehmen. Der Gewinn wird in einfacher EÜR ermittelt (hier genügt auch eine ordentliche Exceltabelle zur Not, aber ich würde es lieber in einer sauberen FiBu-Software machen).

Eine Umsatzsteuervoranmeldung entfällt mangels Umsatzsteuer :-) Dem FA gegenüber musst Du übrigens im Folgejahr dennoch eine Umsatzsteuererklärung zusenden (sonst kann das FA ja nicht wissen, wie Du versteuert hast).

Bei Privat personen würde ich als folgende Rechnung machen:

Als Kleinunternehmer läift es gegenüber allen Kunden so! - nicht nur bei Privatpersonen.

Einkaufspreis 119 EUR inkl. Mwst Verkaufspreis 135 EUR (ohne Mwst auf Rechnung an den Kunden - dieser hat ja auch keinen Nachteil hierdurch) Somit hätte ich einen Gewinn von 16 EUR.

Stimmt.

den gewerblichen Kunden gehen die 19% Mwst durch die Lappen, da ich diese nicht ausweisen darf

Wenn Gesamtpreise vereinbart wurden, stimmt das. Wenn Nettopreise vereinbart wurden, ist es für den Kunden kostenneutral. :-)

Wie muss ich nun diesen gesamten Vorgang in der Steuer ausweisen (Warenkauf, Gewinn usw.)?

Du machst (hoffentlich auch schob jetzt) eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), und dort legst Du u. a. eine Tabelle für Einnahmen an und eine für Ausgaben. Was Du von den Kunden einnimmst, kommt zu den Einnahmen. Was Du an Ware kaufst, (als Brutto) in die Tabelle Ausgaben. Zusätzlich solltest Du Diene Fahtkilometer (Pauschale beim Auto) nicht vergessen und für Betriebsmittel, die auf mehrere Jahre vertielt (=abgeschrieben) werden, auch noch eine Tabelle. Das Ergebnis ist dann der Gewinn.

Habt ihr zu diesem Thema evtl. hilfreiche Links etc.?

z. B. http://klicktipps.de/gewerbe-faq.php#kleinunternehmer-sinnvoll und die anderen Seiten zum Thema Gewerbe und EÜR dort.

Umsatzsteuer an das Finanzamt!

http://www.steuerformen.de/umsatzsteuer.htm

mfg

FRAD80 
Fragesteller
 19.10.2012, 10:59

Hallo Br18DRG,

leider kann ich mit deiner knappen Antwort wenig anfangen. Was willst du mir damit sagen? Wie gesagt - ich bin Kleinunternehmer und nicht Umsatzsteuerpflichtig.

Grüße

FordPrefect  19.10.2012, 11:24

Käse. § 19 UStG.

FRAD80 
Fragesteller
 19.10.2012, 11:38
@FordPrefect

mit nicht Umsatzsteuerpflichtig meinte ich eigentlich, dass ich keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen ausweisen darf.

Natürlich muss ich beim Einkauf die 19% bezahlen - kann dieser aber nirgends geltend machen..

FordPrefect  19.10.2012, 12:30
@FRAD80

"Käse" bezog sich auf den Beitrag von Br18DRG.

Du meinst in der Einkommensteuer?

FRAD80 
Fragesteller
 19.10.2012, 11:37

ja, es geht um meine private Einkommensteuererklärung...

nati1976  19.10.2012, 12:37
@FRAD80

Kann nichts mehr hinzufügen FordPerfect hat schon alles beantwortet ;)