Wie muss ich Warenverkäufe als Kleinunternehmer in der Steuer ausweisen?
Hallo,
ich habe als Nebengewerbe ein Kleinunternehmen welches sich eigentlich fast nur auf Dienstleistungen beschränkt.
Jetzt kommt es aber immer häufiger vor, dass ich Waren einkaufen muss und diese dann wieder verkaufen muss. Das heißt, ich darf gem. Kleinunternehmerregelung ja keine MwSt ausweisen, da ich unter 17.500 EUR Umsatz liege. Bei Privat personen würde ich als folgende Rechnung machen:
Einkaufspreis 119 EUR inkl. Mwst Verkaufspreis 135 EUR (ohne Mwst auf Rechnung an den Kunden - dieser hat ja auch keinen Nachteil hierdurch)
Somit hätte ich einen Gewinn von 16 EUR.
->Wie muss ich nun diesen gesamten Vorgang in der Steuer ausweisen (Warenkauf, Gewinn usw.)?
Der Nachteil bei gewerblichen Kunden liegt ja auf der Hand - den gewerblichen Kunden gehen die 19% Mwst durch die Lappen, da ich diese nicht ausweisen darf und quasi brutto für netto abrechne.
Soweit alles richtig geschildert/verstanden?
Habt ihr zu diesem Thema evtl. hilfreiche Links etc.?
Grüße
1 Antwort
Die Anwendung von § 19 UStG bedingt, dass Du keine Mehrwertsteuer in Deinen Ausgnagsrechnungen ausweisen darfst, dafür aber auch keine Umsatzsteuer an das FA abführen musst. Daher bleibt aber auch Dir (genauso wie Deinen Kunden) ein Vorsteuerausweis untersagt; Du buchst also alle Kosten rein brutto und ohne VSt-Ausweis ein.
Somit trifft Deine Schilderung bei Ausgangsrechnungen im Prinzip zu. Bitte einen Hinweis auf die Anwendung von § 19 UStG in das Rechnungsformular aufnehmen. Der Gewinn wird in einfacher EÜR ermittelt (hier genügt auch eine ordentliche Exceltabelle zur Not, aber ich würde es lieber in einer sauberen FiBu-Software machen).
Eine Umsatzsteuervoranmeldung entfällt mangels Umsatzsteuer :-) Dem FA gegenüber musst Du übrigens im Folgejahr dennoch eine Umsatzsteuererklärung zusenden (sonst kann das FA ja nicht wissen, wie Du versteuert hast).