Nebenberuflich geringfügig selbstständig im Online-Handel -> Einkommenssteuer ~30%, + Krankenkasse?

4 Antworten

der Gewinn wird auf deine anderen Einkunftsarten draufgeschlagen (also zb auf Lohn), darauf fällt dann ESt an (je nach Steuersatz) und erhöht auch den steuersatz für dein Angestellten-Gehalt.

Also auf 3000€ Gewinn können das durchaus auch 30% sein, richtig. Da bleibt aber nicht „fast nichts“ sondern 70% bleiben übrig

Okay, sprich dann bekomm ich aus meinem Angestelltenverhältnis weniger Netto raus? Ohweh ..

Nein. Der Steuersatz für das Angestelltengehalt verändert sich nicht. Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Wenn man mehr verdient, zahlt man auf die mehr verdienten Euros mehr Steuern als auf die vorher verdienten Euros. Dadurch erhöht sich der durchschnittliche Steuersatz, aber das ist nicht entscheidend. Für die "alten" Einnahmen zahlt man immer noch genauso viel Steuern wie vorher, nur die "neuen" werden höher besteuert.

@FataMorgana2010

Super, danke für die Erklärung! :-)

@FataMorgana2010

Mal zu Illustration:

Wenn jemand 36.000 Euro an steuerpflichtigem Einkommen hat, dann zahlt er darauf (inkl. Solidaritätszuschlag) 7.596 Euro Einkommenssteuer. Das ist ein Durchschnittssteuersatz von 21% bei einem Grenzsteuersatz von 33,37%. D. h. für jeden weiteren Euro zahlt er (bis zu einer gewissen Erhöhung) 33,37% Steuern. Sein zusätzliches Einkommen wird also deutlich höher versteuert als sein bisheriges Einkommen.

Hat er jetzt also 39.000 Euro Einkommen, dann zahlt er 8.672 Euro Steuern. Das ist eine Durchschnittssteuersatz von rund 22,2%, der Grenzsteuersatz steigt auf 34%.

Nun kann man das mit dem Durchschnittssteuersatz leicht missverstehen. Ja, der steigt an, weil man ihn auf das gesamte Einkommen berechnet. Aber nicht deswegen, weil das "alte" Einkommen stärker besteuert wird, sondern weil das "neue" Einkommen überproportional stärker besteuert wird.

@FataMorgana2010

Vielleicht mal anders: Angenommen, du willst Steine kaufen, weißt aber noch nicht, wie viele, planst aber mit 120 Stück.

Da gibt es einen Händler, der will dafür 1 Euro haben, hat aber nur 100 Steine.

Du kaufst dir also 100 Steine zum Preis von 1 Euro. Dann hat der Händler keine mehr und du musst zu einem teureren Händler gehen, der verlangt 2 Euro. Daher kaufst du dir noch 20 für den Preis von 2 Euro dazu. Dann hast du jetzt also 120 Steine und hast 140 Euro ausgegeben.

Jetzt kannst du natürlich einen Durchschnittspreis ausrechnen - aber das hilft nix bei der Frage, wie viele Steine du kaufen willst. Denn: Wenn du noch einen Stein kaufen willst, dann zahlst du 2 Euro, egal, ob der Durchschnittspreis niedriger liegt. Wenn du auf einen Stein verzichtest, sparst du 2 Euro - es sei denn, du kommst auf nur noch 100 Steine, dann sparst du nur noch 1 Euro für jeden weiteren Stein.

Die Höhe der Einkommenssteuer richtet sich nach deinem Gesamteinkommen. Schau also mal nach, wie hoch dein Grenzsteuersatz liegt, dann siehst du auch, wieviel Steuern du auf deine zusätzlichen Einkünfte zahlen musst. Du kannst dir das z. B. auf der Seite des Finanzministeriums anschauen:

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

Dem Finanzamt ist es für die Einkommenssteuer völlig egal, ob sich dein Einkommen durch eine Gehaltserhöhung im normalen Beruf erhöht oder durch ein zusätzliches Einkomen ansonsten. Versteuert wird immer die Gesamtsumme.

Bei der Krankenkasse kommt es darauf an, ob sie deine selbstständige Tätigkeit als nebenberuflich anerkennen - dann musst du nix zahlen. Da du keine Mitarbeiter beschäftigst, deine Arbeitszeit überwiegend beim Hauptberuf einsetzt und deinen Lebensunterhalt auch durch ihn deckst, sollte das kein Problem sein - aber du solltest immer im Kontakt mit der Krankenkasse sein, sonst drohen Nachforderungen. Sprich am besten mit der Krankenkasse vorher. Offenheit lohnt sich. Du kannst deinen Status auch ganz offiziell feststellen lassen.

Der Grenzsteuersatz fällt dann im schlimmsten Fall an, oder? Und die Durchschnittsbelastung normalerweise?

@as1989

Äh, nein. Der Grenzsteuersatz fällt für jeden zusätzlich verdienten Euro an. Die Durchschnittsbelastung ist einfach der errechnete Wert für das, was du halt zahlst.

Die Höhe des Einkommensteuersatz hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab, d.h. es werden alle Einkünfte berücksichtigt, nicht nur die aus deiner Nebentätigkeit.

Heißt, dann muss ich für mein Angestelltenverhältnis auch noch selbst Steuern zahlen?

@as1989

Die zahlst Du doch bereits.

@emib5

Erhöh aber auch den Steuersatz für den Lohn als Angestellter

@grubenschmalz

NEIN. Die Steuerberechnung erfolgt stückweise.

Das zusätzliche Einkommen wird höher besteuert als das bisher erhaltene. Das bisher erhaltene Einkommen wird weiterhin genauso besteuert wie bisher auch.

@FataMorgana2010
Das zusätzliche Einkommen wird höher besteuert als das bisher erhaltene

Falsch. Im Einkommensteuergesetz gibt es sieben Einkunftsarten. Die Summe aller Einkünfte ergibt nach Abzügen das zu versteuernde Einkommen, und das wiederum entscheidet über die Höhe des Steuersatz.

@as1989

Du zahlst bisher doch auch schon Lohnsteuer.

Lohnsteuer ist nichts weiter als eine Erhebungsform der Einkommensteuer, und die gezahlte Lohnsteuer wird auf die Jahreseinkommensteuer angerechnet.

Besteuert wird das gesamte Einkommen, also aus allen Einkunftsarten, vermindert um die Sonderausgaben.

Dabei werden Steuervorauszahlungen, wie z.B. die Lohnsteuer natürlich berücksichtigt.

Außerdem wüsste ich gerne, ab wann ich der Krankenkasse etwas neben meinem Hauptberuf zahlen muss. Ich habe schon öfter etwas gelesen von ab 415 EUR Gewinn im Monat, muss ich 80 EUR an die Krankenkasse monatl. zahlen?

So lange deine Anstellung zeitlich und finanziell den Mittelpunkt deines Erwerbslebens bildet, ist die Selbständigkeit nicht beitragsrelevant (§ 226 SGB V).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung