Kleingewerbe einkommensteuer 450€ monatlich?

2 Antworten

Mach Dich bitte nicht nass wegen Steuer. :)

Du gehst also zum zuständigen Amt, meldest ein Gewerbe an. Vorher hast Du gründlich überlegt, welche Bereiche da eingetragen werden sollen. Falls Du also die Vorstellung hast, irgendwann später noch andere Bereiche abzudecken, lass sie ruhig gleich mit eintragen. Denn jede Veränderung kostet neu. 

Die Kosten belaufen sich je nach Gemeinde durchschnittlich zwischen 20,- bis 100,- Euronen.

Du bekommst von dieser Behörde dann ein Papier ausgehändigt. Damit gehst Du gleich zum Finanzamt und legst das Ding vor. Da erklärst Du dann auch gleich, wie Du dieses Gewerbe betreiben willst und welche Einnahmen Du erwartest. 

Das Finanzamt sendet Dir dann eine Steuernummer zu. 

Bis dahin legst Du Dir einen Ordner an für Ausgaben - Gewerbeanmeldung kann da gleich mit rein - und einen für Einnahmen. Bis Ende Mai des Folgejahres füllst Du dann das ELSTER-Formular aus. Fertig. 

Doch. Das Internet gibt Dir Antwort. Irgendwo steht, steuerpflichtig ist jede verdiente Summe ab dem ersten Cent. Sinngemäß. Steuerpflichtig ist nicht damit gleichzusetzen, dass Steuer gezahlt werden muss. Steuerpflichtig bedeutet: Du gibst einfach Deine Einnahmen und Ausgaben beim Finanzamt an. Das veranlagt Dich dann, also es bestimmt, ob Du Steuern zahlen musst oder nicht. 

Viel wesentlicher für Dich ist Gewährleistung, Haftung und so fort. Schaue dazu bitte mal auf die Seite von gründer.de nach. Und nutze auch sonst das Netz. Da gibt es ja einige Vorlagen, die kostenlos übernommen werden können. 

Weiter ist für Deine Zukunft das Thema Versicherungen wesentlich. So lange Du bei den Eltern versichert bist, dürfte Dir die GKV nicht nahe kommen. Was eben auch für Studium gilt. Aber bitte: Von mir nur unverbindlich. 

Zudem merke Dir für das ganze Leben: 

Deutsches Recht ist wie ein flüchtiges Dämchen. Es verändert sich gerne, und gerne auch unbemerkt 

Lege Dir also bestenfalls einen Account für Newsletter zu. Von denen gibt es manche kostenlos online. Jetzt kannst Du Dich nach und nach einlesen. 

teafferman  30.11.2017, 17:30

kevin kennt nur seine eigenen Vorstellungen und sogenannten Weisheiten zur Thematik. Das muss hier geschrieben werden, denn er hat in der Vergangenheit bereits manche Fakten ausgeblendet zu der Thematik. Und die können für Dich durchaus schwerwiegende Folgen haben. 

Ich melde mich noch mal, weil ich Dir noch zwei Links habe:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtstipp-serie-zu-die-hoehle-der-loewen-fragen-rund-um-die-populaere-gruendershow_120478.html?pid=26

Es macht grundsätzlich für jede wahlberechtigte und mündige Person in diesem Staat Sinn, sich von dieser Seite regelmäßig kostenlos informieren zu lassen. 

Und dann habe ich Dir zum einlesen noch folgende Suchabfrage mal gemacht

recht minderjährig selbständig

https://www.google.de/search?q=recht+minderj%C3%A4hrig+selbst%C3%A4ndig&oq=recht+minderj%C3%A4hrig+selbst%C3%A4ndig&aqs=chrome..69i57.14958j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8

Wie Du selbst sehen kannst, bekommst Du darüber massenweise Informationen. In der Regel sind diese Informationen nicht zwingend vollständig. Und jede Seite hat ihre eigene Vermittlungsweise. Schaue Dir also bitte unbedingt mehrere an. 

Und schminke Dir auf jeden Fall ab, eine einzige Person könne Dich hier vollumfänglich angemessen beraten. Alleine das Internetrecht ist ein Sachgebiet für sich. 

Dann magst Du Dich wundern, dass ich nach Minderjährigen geschaut habe. Tatsächlich sind wir in diesem Staat mit vollendetem 18. Lebensjahr nur EINGESCHRÄNKT volljährig. Was auch sehr gerne ausgeblendet wird, vor allen Dingen von sogenannten Experten. Deshalb werden viele der über diese Suchabfrage lesbare Informationen für Dich durchaus wesentlich sein. Schließlich bist Du noch Schüler. 

Noch mal zurück zu diesem kevin:

Wenn Du innerhalb des Steuerfreibetrages verdienst unterliegst Du nicht der Pflicht der doppelten Buchführung. So steht es in entsprechendem geltendem Recht. - Was nur ein Beispiel für seine eingeschränkte Bildung zur Thematik aufzeigt. 

Wende Dich lieber an gründer.de. Da sind die Menschen fähig, ihre Grenzen zu respektieren. Deshalb gibt es da eben Fachmenschen aus jenen Sachbereichen, die in einem solchen Fall von Bedeutung sind. Und die haben sich ganz gewiss nicht ein Studium um die Ohren geschlagen und sich danach noch spezialisiert. 

Jedes einzelne Wort in der Überschrift triggert mich jemanden töten zu wollen, allein aufgrund der Kombination, aber ich will mal nicht so sein.

Ich möchte ein kleingewerbe aufmachen

Geht nicht.

Warum?

Es gibt keine Kleingewerbe. Man hat entweder ein Gewerbe oder eben nicht.

nun brauche ich für einen Job den ich machen möchte ein kleingewerbe um freiberuflich arbeiten zu können

Wer gewerblich tätig ist, ist eben gerade nicht freiberuflich. Das ist sind zwei paar Schuhe (§ 15 vs 18 EStG).

Ich werde jährlich unter 2000 euro verdienen und weiß auch, dass ich keine umsatzsteuer aufgrund §19 absetzen muss.

USt. kann man nicht absetzen, man kann sie ausweisen. Wer eben Kleinunternehmer ist, lässt das besser sein. Ausgewiesene Umsatzsteuer wird dem Finanzamt geschuldet. Geschuldete USt. nicht zu zahlen ist u.U. eine Straftat.

Meine frage ist nun, wie läuft das mit der Einkommensteuer?

Du gibst eine Einkommensteuererklärung inkl. Gewinnermittlung (EÜR) ab und das Finanzamt erlässt daraufhin einen Einkommensteuerbescheid. Wenn dein zu versteuerndes Einkommen 8.820,- € (2017) nicht übersteigt, fällt keine Steuer an.

Bei einem job auf 450 euro basis muss man ja auch keine steuern zahlen.

Das stimmt so pauschal nicht.

Meist zahlt der Arbeitgeber bei einem Minijob die Steuern pauschal mit 2%, womit der Job für den Arbeitnehmer steuerneutral (nicht steuerfrei!) ist. Es kommt allerdings manchmal auch vor, dass ein Minijob über die Steuerklasse läuft, was oft nachteilig ist für den Arbeitnehmer.

Wenn ich jeden monat nie mehr als 450 euro verdienen würde und am ende
des jahres eine gewinnüberschussrechnung mache, muss ich trotudem
steuern zahlen obwohl ich so geringe beträge habe ? 

Wie hoch der Grundfreibtrag für 2017 ist, hatte ich dir bereits weiter oben mitgeteilt. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.

Das internet gibt mir keine antwort auf diese frage

Du solltest auch einen Gründerkurs bei der IHK besuchen.

Andere Thematiken:

  • Dass du Pflichtmitglied der IHK wirst und ggf. Beiträge zu leisten hättest, ist dir klar?
  • Dass deine Krankenkasse dich aus der Familienversicherung wirft (sofern du aktuell in dieser versichert bist), wenn du mehr als 425,- € im Monatsdurchschnitt (435,- € in 2018) an Gewinn machst, ist dir klar?
  • Dass du der Krankenkasse unaufgefordert deinen Einkommensteuerbescheid vorlegen musst, um nicht knapp 800,- € im Monat an KV-Beiträgen zahlen zu müssen ist dir klar?
  • Dass du Buchhaltungspflichten hast und wie eine Gewinnermittlung funktioniert ist dir klar?
  • Dass du rentenversicherungspflichtig bist, wenn du regelmäßig nur für einen Auftraggeber aktiv bist und mehr als 450,- € Gewinn p.M. machst, ist dir klar?
  • Dass dich die BG anfragen wird ob du Arbeitnehmer hast, die es zu versichern gilt oder ob du gar selbst gesetzlich unfallversicherungspflichtig bist, ist dir klar?
  • Dass du für deine selbständige Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen solltest, ist dir klar? Privathaftpflicht leistet nicht bei Schäden die man im Zusammenhang mit selbst. Berufsausübung verursacht, bzw. nur bei neueren Tarifen kann bis zu sehr geringen Umsätzen ein Einschluss möglich sein.

Wenn nicht, solltest du dich aktuell nicht selbständig machen sondern erstmal Grundlagenwissen aneignen.

kalli1011 
Fragesteller
 30.11.2017, 14:15

hey kevin1905. tut mir leid für meine fehler ich hin was das thema angeht sehr unerfahren und drücke mich falsch aus. die Schule bringt einem sowas ja leider nicht bei... ich merke aber du hast da Ahnung und ich bedanke mich schonmal für deine ausführliche Antwort. wäre es möglich, dass ich mit dir privat egal wie etwas kommunizieren kann? ein paar Fragen sind mir bezüglich der Versicherungen noch offen. wäre super wenn du mir dabei helfen könntest :)

kevin1905  30.11.2017, 14:46
@kalli1011

Freundschaftsanfrage und dann Privatnachricht.