Kann ich zwei Minijobs haben ohne Steuern zu zahlen?

2 Antworten

Das ist nicht pauschal zu beantworten.

Solange beide Minijobs die verdienstgrenze von 450 euro im Monat nicht überschreiten bleiben diese beschäftigungen für den Arbeitnehmer abgabenfrei.

Ebenso wenn nicht zwei 450 - Euro Jobs gleichzeitig, sondern nacheinander gearbeitet wird. Damit ist aber nicht zeitglich zu verstehen, sondern man arbeitet z.B. drei Monate bei einem Arbeitgeber und drei Monate bei einem anderen.

Werden zwei 450 Euro-Jobs parallel ausgeübt, wird der Verdienst zusammengezogen und daraus wird ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen.

Bei einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf, egal ob Teil- oder Vollzeit, ist ein abgabenfreier 450-Euro Job nebenher erlaubt.

siola55  06.12.2019, 09:17
Solange beide Minijobs die verdienstgrenze von 450 euro im Monat nicht überschreiten bleiben diese beschäftigungen für den Arbeitnehmer abgabenfrei...

Nur falls der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für den Minijobber entrichtet: Pauschale oder individuelle Lohnsteuer

Bei 450-Euro-Minijobs bestimmen Sie als Arbeitgeber die Art der Besteuerung. Sie entscheiden, ob der Minijob

  • pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oder
  • individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Kommt auf deine Hauptbeschäftigung an... ob Schule, Ausbildungssuchend, Ausbildung, Studium, FSJ und... und... und... oder sogar schon Angestellter???

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

wie z.B.: Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern

Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
tolgahan97 
Fragesteller
 06.12.2019, 13:51

was wäre am besten zu raten? Ich habe seit 2 Jahren einen Minijob am Flughafen 450 euro, nun habe ich seit Juli mein Fachsbitur, das heisst ich bin Studien ggf. Ausbildungssuchend und weiß nicht wie ich bis dahin arbeiten soll. Ob ich nun den aktuellen Job kündigen soll? oder einfach parallel einen Teilzeit starten soll?

MfG

siola55  06.12.2019, 15:16
@tolgahan97

Also bei Ausbildungssuchend kannst du unbegrenzt hinzuverdienen, falls du keinen Wert auf die kostenlose Familienversicherung über die Eltern legst!

Kindergeldanspruch der Eltern besteht bis längstens zum 25. Lebensjahr ;-)

Falls beim bestehenden Minijob der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert!

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Somit hast du für einen zweiten Job als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.168€ (in 2020 dann 9.408€) + 1.000€ Werbungskostenpauschale + evtl. Vorsorgeaufwand, also insgesamt weit über 10.000€ einkommensteuerfrei ;-)

Da würde sich doch ein Midijob anbieten: Midijob im Übergangsbereich (bis 30. Juni 2019 Gleitzone)

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Dagegen leistet der Arbeitgeber eines Midijobbers den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

Also die Sozialversich.beiträge liegen zwischen ca. 15% bis max. 20% (bei 1300€ mtl. Bruttolohn) und Lohnsteuer wird dir als Single in Lohnst.klasse 1 erst ab ca. 1060€ mtl. Bruttolohn einbehalten, welche du im Folgejahr durch eine Ek-Steuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen kannst ;-)

Dies alles unter der Voraussetzung, daß dein Minijob-Arbeitgeber auch die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet - kannst du in deiner Entgeltbescheinigung nachsehen, ob Pauschalsteuer oder Lohnsteuer abgerechnet wird.

Ansonsten wird nämlich der Zweitjob in die Looser-Steuerklasse 6 eingestuft; will heißen: ab dem ersten Euro Hinzuverdienst wird dir Lohnsteuer einbehalten und der Minijob wäre dann zu versteuern :-((