FSJ & Nebenjob - Steuern zahlen?

1 Antwort

Da Dein FSJ sozialversicherungspflichtig ist, kannst Du nebenbei eine geringfügige Beschäftigung ausüben, deren Einkommen bis zur 450 Eurogrenze für Dich dann brutto wie netto ist:

https://www.haufe.de/personal/entgelt/neue-freiwilligendienste-sozialversicherungspflicht-klar-geregel_78_68800.html

Textauszug:

Die Teilnahme an einem Jugendfreiwilligendienst und Bundesfreiwilligendienst gilt stets als Beschäftigungsverhältnis.
Entsprechend besteht Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn Bezüge wie Taschengeld, Verpflegung, Unterkunft gewährt werden. Diese Bezüge sind immer beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.