Muss ich überhaupt Steuern zahlen(Kleingewerbe)?

5 Antworten

Du schmeißt hier mit Begrifflichkeiten um dich ohne deren Bedeutung zu kennen, das macht für einen Menschen der halbwegs vom Fach ist das Verstehen nicht unbedingt leichter.

  1. Niemand verdient einen Umsatz. Umsatz ist das was man einnimmt.
  2. Verdienst ist in dem Zusammenhang ein anderes Wort für Gewinn und Gewinn (=Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ist, was nach Abzug der Betriebsausgaben vom Umsatz übrig bleibt.
Die Einkommenssteuer muss ich aber auch nicht zahlen, da ich unter 18000€ im Jahr verdiene.

Der Grundfreibetrag beträgt 9.000,- € bezogen auf das zu versteuernde Einkommen und das zvE ist NICHT identisch mit dem Gewinn aus der Selbständigkeit und hat erst recht nichts mit dem Umsatz zu tun.

Ferner kannst du von einem Kleinunternehmen alleine schwer leben, ergo musst du weitere Einkünfte haben, die ebenfalls der Einkommensteuer unterliegen.

Heißt das nun, dass ich gar keine Steuern zahlen muss?

Wenn dein zvE als lediger Mensch tatsächlich für 2018 unter 9.000,- € läge, wäre das so. Dass ich mir das nicht vorstellen kann, sagte ich ja bereits.

Das hat mich ein wenig verwirrt, weil mir mein Bauchgefühl sagt, dass ich vielleicht doch irgendwo Steuern zahlen muss.

Naja du zahlst die Umsatzsteuer, die du auslegst beim Einkauf von Waren und kannst diese eben nicht verrechnen mit der eingenommenen USt. aus Verkäufen aufgrund der Kleinunternehmerregelung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerKamil 
Fragesteller
 08.12.2018, 03:05

Super danke. Ja, tut mir leid wegen den Begrifflichkeiten, ich bin halt noch nicht so ein Experte. Ich bin dir sehr dankbar.

Ernsterwin  09.12.2018, 18:51
@DerKamil

Das Problem ist wohl nicht, dass Du "noch nicht so ein Experte" bist, sondern dass Du ein Geschäft betreiben willst, ohne dafür ausreichend Vorkenntnisse zu haben.

Wer in Deutschland ein Kfz führen will, muss eine Fahrschule besucht haben und eine Fahrprüfung bestehen. Wer ein Unternehmen führen will, glaubt mitunter, mit seinem Bauchgefühl und Begeisterung lässt sich das schon machen.

DerKamil 
Fragesteller
 11.12.2018, 22:59
@Ernsterwin

Bei allem Respekt, aber ich denke nicht dass hier das Problem liegen wird. Und ja ich kannte schon immer den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn. Ich bin ja eigentlich meines Erachtens nach Freiberufler. Nur in Deutschland wird mein Beruf nicht wie ein "Freiberufler Beruf" behandelt sondern wie ein normales Gewerbe, warum auch immer. Ich will kein Waren verkaufen oder sonstiges. Ich mache nur das weiter was ich schon seit einem Jahr ohne Probleme mache nur jetzt offiziell, da ich bisher nur 10-20 Euro im Monat eingenommen habe aber es jetzt anders ist.

Ernsterwin  13.12.2018, 07:15
@DerKamil

Es mag ja für Dich ärgerlich sein sein, dass Du in Deutschland nicht als Freiberufler anerkannt wirst. Aber wenn Du in einem Land steuerpflichtig bist, dann gelten eben die Gesetze des Landes.

Abgesehen davon hat die Kleinunternehmerregelung nichts mit dem Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberufler zu tun. Wie hier schon mehrfach festgestellt, ist die Kleinunternehmerregelung ein umsatzsteuerlicher Tatbestand und gilt für jede selbstständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit. Ein Gewerbetreibender kann sie genauso nutzen wie ein Freiberufler.

DerKamil 
Fragesteller
 13.12.2018, 19:33
@Ernsterwin

ok danke aber ich habe ja auch nicht den unterschied zwischen gewerbe/freiberufler und die kleinunternehmerregelung im zusammenhang angesprochen, oder? Ich wollte damit eigentlich nur deutlicher machen, dass ich ja selber ein Werk erschaffe und nicht wirklich ausgaben habe, was mehr oder weniger eher bei den Freiberuflern als bei den Gewerbebetreibenden der Fall ist :)

Ernsterwin  14.12.2018, 06:59
@DerKamil

Der Unterschied, den Du meinst, trifft in so in vielen Fällen nicht mehr zu. Nimm mal all die Online-Händler = Affiliates. Von denen schafft niemand ein Werk, alle kaufen nur und verkaufen wieder. Und soweit sie nur Verkaufsprovision beziehen, haben sie auch kaum Ausgaben. Dennnoch sind alle Gewerbetreibende und keine Freiberufler.

Du schmeißt hier ordentlich die Begriffe durcheinander.

Zum einen es gibt KEIN Kleingewerbe. das kennt das Gewerberecht nicht.

das was du wohl meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG und das betrifft auf nur die Umsatzsteuer.

Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben von diser Reglung unberührt.

Und du musst lernen den Unterschied zwichen Umsatz und Gewinn zu kennen. Umsatz ist das was man einnimmt Und Gewinn ist Umsatz minus Betriebskosten.

Daher mein Tipp: besuche zwingent einen Kurs für Existzengründer. Denn dort erlernst du alle wichtigen Dinge und Begriffe, die ein selbstständiger wissen muss.

Und noch was, bei deinen Kenntnissen zur Buchführung und Steuern, solltest du dri unbedingt einen Steuerberater mit ins Boot holen.

DerKamil 
Fragesteller
 11.12.2018, 23:13

Ja, natürlich gibt es kein Kleingewerbe. Ich meine mit "Kleingewerbe" einfach nur ein Gewerbe mit der Kleinunternehmerregelung und das versteht doch auch jeder oder nicht? :)

Komisch, dass so viele Leute Angst haben, Steuern zu zahlen. Tut doch gar nicht weh ;-) Es lohnt sich immer, über die Freibeträge zu kommen.

Deine Frage hat dir Kevin1905 schon gut beantwortet. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass du aus der Familienversicherung fliegst, wenn dein Gewinn aus dem Gewerbe monatlich 435 € übersteigt.

alphaclasch  08.12.2018, 17:38

So da darfst/kannst Du mir evtl. auch noch mal helfen, Ich bin derzeit über meinen noch Arbeitgeber bei einer BKK versichert, meine Kinder sind bei mir mit versichert. Flieg ich da trotz dem raus, sollte ich 435 Euro verdienen und wie kann ich das ganze umgehen??? Danke Dir :)

Geochelone  09.12.2018, 03:49
@alphaclasch

Solange du dein Haupteinkommen bei deinem Arbeitgeber erzielst und auch stundenmäßig dort mehr arbeitest nicht. Die Grenze gilt für die Mitversicherten, wie z.B. deine Kinder.

Wenn man deine Frage liest, hat man nicht den Eindruck, dass du noch einen Hauptberuf hast. So ist natürlich auch dein Einkommensteuergrundfreibetrag schon bei deiner Lohnsteuer berücksichtigt und kann beim Gewerbe nicht noch mal angesetzt werden.

Allerdings musst du trotzdem die Ust. Auf Rechnungen ausweisen. Bzw auch im Einkauf mit bezahlen, aber sie nicht vom Finanzamt zurückfordern.

Klamenbostelle  08.12.2018, 01:30

Kann man mit 18.000 pro Jahr eigentlich gut leben oder kann man neben dem Gewerbe noch irgendwo anders Teilzeit arbeiten?

kevin1905  08.12.2018, 03:09
@Klamenbostelle

Von 18.000,- € Gewinn bleiben einem ja nicht alles.

  • mind. 3.271,- € für Kranken- und Pflegeversicherung (gesetzlich)
  • ggf. Rentenversicherungspflicht, ansonsten Altersvorsorge wärmstens zu empfehlen
  • abzgl. 36,- € Sonderausgabenpauschale
  • 1.116,- € Einkommensteuer + 28,80 € Soli
  • verbleiben dir 13.548,20 € im Jahr wären 1.129,02 € im Monat.

Das wäre für eine nebenberufliche Selbständigkeit ein netter Wert.

PatrickLassan  08.12.2018, 11:46
Allerdings musst du trotzdem die Ust. Auf Rechnungen ausweisen

Wenn er die Kleinununternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann darf er das nicht mal.

Hast du einen normalen Job? Das Einkommen wird natürlich mitgezählt

DerKamil 
Fragesteller
 08.12.2018, 03:03

Ich gehe noch zur Schule. Ich hoffe das dies deine Frage beantwortet. Also das Gewerbe wäre meine einzige Einkommensquelle.

PatrickLassan  08.12.2018, 11:47
@DerKamil

Davvon wirst du nicht leben können.