Umsatzsteuer für Mini-Job als Freiberufler?

3 Antworten

Also es ist jedem Arbeitnehmer gestattet einen Mini-Job neben seiner Haupttätigkeit zu betreiben. Darf halt nur nicht mehr als 450€ überschreiten!!

Der Minijob, hat nichts mit deiner Umsatzsteuer am Hut.

Die Umsatzsteuer wird auf deine Umsätze fällig.

Die Umsatzsteuer hat genauso wenig mit deinem Einkommen zu tun,  denn von deinen Gewinn zahlst du Einkommenssteuer. Umsatz  - Betriebskosten = Gewinn

Der AG, bei dem du den Minijob ausführst, zahlt eine pauschale Abgabe an die Knappschaft und du zieht dir  3,7% vom Lohn für Beiträge zur Rentenkasse ab.

Hi coralee2000,

die Umsatzsteuer spielt keine Rolle bei deinem Minijob!
Du mußt nur darauf achten, dass der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijob nicht in deiner Einkommen-steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

Gruß siola55