Einkommensteuer bei Kleingewerbe?
Ich habe mit Kleingewerbe ca.2000€ Gewinn gemacht und soll jetzt laut Finazamt Einkommensteuer zahlen (Vorrauszahlung ab September).Habe die Summe im WISO Programm unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer (Kleingewerbe) angegeben.Dachte immer das da keine Kosten anfallen,da Kleingewerbe und unter 17.500€)
Laut Finanzamt ist das so.Mir wurde nur gesagt das Umsatzsteuer entfällt aber Einkommenssteuer anfallen kann.
Da ich verheiratet bin,werde ich mit meinem Mann zusammen veranlagt.Weiss nicht,ob das wirklich daurauf Einfluss hat.
Bitte um Rat,was man da machen kann,da ich noch Einspruchsfrist habe.
Vielen Dank.
5 Antworten
Die Umsatzgrenze (Einnahmen) betrifft die Umsatzsteuer. Wenn unter 17.500,- Euro einnahmen im Vorjahr hatte, bei dem Wird Umsatzsteuer nicht erhoben. Kleinunternehmern gem. § 19 UStG.
Das hat aber mit Gewinn und Einkommensteuer absolut nichts zu tun.
Dein Gewinn, Also der Unterschied zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, geht über die Anlage "G" in Deine/Eure Einkommensteuererklärung ein und wird dort, zusammen mit den anderen Einkünften besteuert.
Wenn die Einkünfte aus Deinem Gewerbe Deine einzigen Einkünfte sind, ist die Zusammenveranlagung auf jeden Fall richtig.
Wenn Dir die Vorauszahlungen (bei 2.000,- Gewinn so ca. 600,- bis 700,- im Jahr) zu hoch erscheinen, kannst Du die Herabsetzung beantragen.
Jeder Bürger hat seinen Grundbedarf steuerfrei und wenn Du den schon bei Deinem Mann abgeschöpft hast, wird nun eben nachgefordert. Alles doch ganz einfach, denn doppelt geht eben nicht.
Gute Geschäfte.
Es ist egal, ob du ein Kleingewerbe hast oder nicht, jegliches Einkommen muss versteuert und angegeben werden. Da ihr zusammen veranlagt seid und ihr beide vermutlich über dem Freibetrag liegt, müssen auch die 2000€ versteuert werden.
Die Kleinegewerberegelung zählt nur bei der Umsatzsteuer. Ebenso wichtig ist, dass du das Formular zur Gewerbesteuer ausfüllst.
Das habe ich auch nicht behauptet.
Trotzdem muss man das Formular ausfüllen, selbst wenn du eine Nullmeldung macht!
dein Einkommen wird natürlich zu dem deines Mannes hinzugerechnet und aus der Gesamtsumme dann die Steuerschuld berechnet, daher ist das so richtig
... wo steht das? Doch nur, wenn beide gemeinsam veranlagt werden, und dies kann ich aus der Frage nicht ersehen.
dann lies die Frage bis zum Emde dort ist es erwähnt
Umsatzsteuer ist nicht Einkommensteuer.
Dein Gewinn von 2000 wird Euren anderen Einkünften hinzu gerechnet und die Gesamteinkünfte dann entsprechend versteuert. Also zahlst Du auch Steuer auf die 2000.
nein, Gewerbesteuer muss nicht ausgefüllt werden, § 25 GewStDV