Kleingewerbe und Minijob gleichzeitig?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1/12 der Jahres-Arbeits-Einkommensgrenze bzw, 1/7 der monatlichen Grenze, kann man für die Familienversicherung nebenher verdienen.  

Daher solltest Du nochmal prüfen, ob Du überhaupt da raus bist, oder nur dachtest, dass Du rausfällst. 

Der Betrag erhöht sich ja jährlich.

Es gibt natürlich zusätzliche Voraussetzungen, wie Berufsausbildung...

Grundsätzlich kannst Du aber den 450 € Job zusätzlich zu einer selbständigen Tätigkeit ausüben.

Steuerpflichtig ist der aber, wenn der Dienstherr Deine Steuerdaten haben will und nicht pauschal versteuert.

Danke dir :) 

Da es kein 'Kleingewerbe' gibt, kannst du höchstens ein Gewerbe angemeldet haben. Gewerbetreibende und Freiberufler sind allerdings auch zwei verschiedene Dinge.

Zur eigentlichen Frage: Bei Minijobs übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Abgaben pauschal. Probleme mit dem Finanzamt sollte es deshalb nicht geben.

Danke