muss ich steuern zahlen bei 450 euro job, wenn ich schon 1400 verdiene?

4 Antworten

Du kannst neben dem Hauptjob einen Minijob haben. Er sollte vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden (2%), das ist auch so üblich.

Minijobs sind im allgemeinen rentenversicherungspflichtig, du kannst aber darauf verzichten. D.h. der Arbeitgeber zahlt sowieso 15% RV und du müsstet mit 3,7/3,9% (keine Ahnung wie der aktuelle Satz im Moment ist) aufstocken. Aber wie gesagt, darauf kannst du verzichten.

So, wenn also der Minijob pauschal versteuert wird, gehört er nicht zu deinem steuerlichen Einkommen. Er muß in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Würde der Minijob mit einer Steuerklasse abgerechnet, dann ja, dann könntest du aber auch Werbungskosten geltend machen. Dann hättest du auch eine "Lohnsteuerbescheinigung", wie beim Hauptjob.

Es zählt das Gesamteinkommen. Selbstverständlich muss Du die 450€ gemäß Deiner Steuerklasse voll versteuern.

Wäre dem nicht so, hätte ich sicher gleich zehn 450€ Jobs. Klingt schlüssig, oder?

Falsch ausgedrückt: Es muss natürlich versteuert werden, aber nur mit 2% Pauschalsteuer, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ansonsten steinigt mich... :-)

@nachtlicht1978

Diesmal liegt Du, liebes nachtlicht1978 richtig. Die 2%-Regelung gilt inzwischen, da der steuerfreie Nebenverdienst ersatzlos gestrichen worden ist, meine Erachtens seit 2003/04

Liebe Grüße

@nachtlicht1978

Beispiel:

2000 € Verdienst bei der Arbeitsstelle

450€ Nebenverdienst

12% Arbeitgeberleistung zur Sozialversicherung 54€

11% Arbeitgeberleistung zur Krankenversicherung 49,50€

2% pauschaler Steueranteil 9€

Liebe Grüße

@ngdplogistik

Beziehen sich diese Aufwendungen (Abgaben) lediglich auf den 450€-Anteil oder auf den Gesamtverdienst?

Ja, Minijobs kann man annehmen bis 450,-€ gesamt. Sind in Deinem Fall unbedingt auf die 2000,-€ anzurechnen, also Steuerpflichtig.

du darfst was abgabefrei dazu verdienen allerdings muss dies unter den 450 euro liegen also 449,5 Euro wäre noch ok.

Nö, das sehe ich anders. Es zählt das Gesamteinkommen. Die 450€ werden bei der Steuer auf das Jahr gesehen  berücksichtigt, müssen also versteuert werden. Derzeit beträgt die Pauschalversteuerung für einen Minijob bis 450€ 2%.

Bei einem weiteren Minijob muss voll versteuert werden.