Kinobesuch nach 24 Uhr bei Minderjährigen
Hallo, ich wollte mich erkundigen ob ein Kinobesucht erlaubt ist, wenn ich 17 Jahre alt bin. Da mein Freund 21 Jahre alt ist und die Vorstellung um 23 Uhr beginnt Ist ja dann klar, dass der Film dann bis nach 24 Uhr geht.
Auf der Seite des Kinos steht dazu folgendes :
Gemäß § 11 Absatz 3 JuSchG gelten diese Regelungen: Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden bei
- Kindern unter sechs Jahren,
- Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
- Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
- Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.
wie soll ich das denn jetzt verstehen ?
Danke euch
10 Antworten
Wenn dein Freund von deinen Eltern für diesen Abend zur "erziehungsbeauftragten Person" erklärt wird, geht das.
Hier gibt es eine Vorlage dafür:
http://www.autokinos-deutschland.de/programm/Erziehungsbeauftragung.pdf
Du irrst dich.
"Erziehungsbeauftragte Person" kann eine beliebige Person sein, die von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dazu erklärt wird.
Das kann z.B. auch ein Nachbar, ein Verwandter oder ein Freund sein.
aber er muss 18 jahre oder aelter sein und nicht unter drogeneinfluss stehen
nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person. was du meinst ist der vormund . das sind zwei verschiedene dinge
Da würde ich mal beim Kino anrufen, ob dein Freund evtl. als "personensorgeberechtigte Person" (vielleicht mit Muttizettel) laufen darf.
Eine "erziehungsbeauftragte Person" ist eine volljährige Person (mindestens 18 Jahre), die im Auftrag und an Stelle der personensorgeberechtigten Personen (i.d.R. die Eltern) bestimmte Erziehungsaufgaben wahrnimmt (z.B. Begleitung/Aufsicht). Die Erziehungsbeauftragung ist an keine Form gebunden, sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Erforderlich ist jedoch, dass die beauftragte Person vertrauenswürdig und in der Lage und willens ist, den Auftrag auch gewissenhaft wahrzunehmen.
viel spaß
Er darf rein. Er muß von einer Volljährigen Person begleitet werden und diese Volljährige muss einen Muttizettel dabei haben.
also ab 16 darfst du in begleitung deines volljaehrigen freundes den deine eltern als erziehungsbeauftragte person mit dir schicken ins kino auch noch nach 24 uhr ... nur muss er immer bei dir sein und du darfst keine drogen u.d.g. zu dir nehmen
und der film darf nur uner 18 ;)
Eine erziehungsbeauftragte Person ist entweder ein Elternteil oder ein Vormund. Das kann man mal nicht schnell bestimmen.