Rechtslage bei privater Veranstaltung - Aufenthaltsdauer

5 Antworten

Du darsft mit dem Einverständniss deiner Eltern solange bleiben wie du willst. Allerdings stellt sich die Frage, wie es mit dem heimgehen aussieht. Ich bin mir nicht sicher, ob du nach 24:00/00:00 überhaupt noch draussen sein darfst. Allerdings ist mir auch kein Fall bekannt, in dem ein unter 18jähriger der nicht auffällig war, von der Polizei aufgegabelt wurde.

Im Zweifelsfall übernachte einfach bei dem Kumpel der die Party schmeisst oder lass dich von einem Erwachsenen heimfahren.

Artus01  14.01.2015, 17:00
Ich bin mir nicht sicher, ob du nach 24:00/00:00 überhaupt noch draussen sein darfst.<

Er darf, es gibt keine gesetzliche Regelung die das verbietet.

das Gesetz gilt für die Öffentlichkeit und nicht für eine private Feier. Wenn die Eltern es erlauben dass er länger bleibt, ist das ok. Kompliziert wird es erst, wenn nachts auf dem Nachhauseweg aufgegriffen wird, oder wenn er Alkohol trinkt, den er noch gar nicht trinken darf. Der Veranstalter ist nach wie vor in seinen eigenen Räumen dafür zuständig und verantwortlich, was seine Gäste tun........

Ganz einfach ,da gibt es laut Jugendschutzgesetz keine Regelung. Da es sich um eine private und keine öffentliche Veranstaltung handelt


Das Jugendschutzgesetz regelt die Verweildauer in der Öffentlichkeit, da es eine private Veranstaltung (geschlossene Gesellschaft), gibt es keine Beschränkungen.

Ich glaube da es eine Privatveranstalltung ist darf man so lange bleiben wie man möchte.