Rechtslage bei privater Veranstaltung - Aufenthaltsdauer
Hey, folgendes: Mich würde es interessieren, was für eine Rechtslage im Bezug auf den Aufenthalt eines Minderjährigen/jähriger bei einer privaten Veranstaltung (Geburtstag) vorliegt. Laut Jugendschutz ist es dem Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt sich in Gaststätten o.Ä. Öffentliches bis 24 Uhr aufzuhalten. Wie lange darf er sich allerdings bei privaten Festen (ohne Erziehungsberechtigte/r) aufhalten? Hatte nichts zum Thema Jugendschutz im Privatbereich gefunden.
5 Antworten
Du darsft mit dem Einverständniss deiner Eltern solange bleiben wie du willst. Allerdings stellt sich die Frage, wie es mit dem heimgehen aussieht. Ich bin mir nicht sicher, ob du nach 24:00/00:00 überhaupt noch draussen sein darfst. Allerdings ist mir auch kein Fall bekannt, in dem ein unter 18jähriger der nicht auffällig war, von der Polizei aufgegabelt wurde.
Im Zweifelsfall übernachte einfach bei dem Kumpel der die Party schmeisst oder lass dich von einem Erwachsenen heimfahren.
Ich bin mir nicht sicher, ob du nach 24:00/00:00 überhaupt noch draussen sein darfst.<
Er darf, es gibt keine gesetzliche Regelung die das verbietet.
das Gesetz gilt für die Öffentlichkeit und nicht für eine private Feier. Wenn die Eltern es erlauben dass er länger bleibt, ist das ok. Kompliziert wird es erst, wenn nachts auf dem Nachhauseweg aufgegriffen wird, oder wenn er Alkohol trinkt, den er noch gar nicht trinken darf. Der Veranstalter ist nach wie vor in seinen eigenen Räumen dafür zuständig und verantwortlich, was seine Gäste tun........
Ganz einfach ,da gibt es laut Jugendschutzgesetz keine Regelung. Da es sich um eine private und keine öffentliche Veranstaltung handelt
Das Jugendschutzgesetz regelt die Verweildauer in der Öffentlichkeit, da es eine private Veranstaltung (geschlossene Gesellschaft), gibt es keine Beschränkungen.
Ich glaube da es eine Privatveranstalltung ist darf man so lange bleiben wie man möchte.