Unter 16 muss Mutter auf Konzert mit kommen?
Oben steht ja, das die Mutter bzw Erziehungsberechtigte unter 16 Jahren mit kommen muss, aber ich verstehe nicht was mit dem zweiten Abschnitt gemeint ist
„zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt insbesondere zu Konzertveranstaltungen in der Max- Schmeling-Halle nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
ABSCHNITT 2
Seitdem lnkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes besteht für die Personensorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) die Möglichkeit, für einen Veranstaltungsbesuch in der Max- Schmeling-Halle einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, minderjähriges Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt. In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann lhr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.“
6 Antworten
Das bedeutet, dass Du nicht nur mit deinen Eltern, sondern auch mit einer anderen volljährigen Begleitperson zum Konzert gehen kannst. Die Bedingung dafür ist, dass ein Elternteil eine Erziehungsbeauftragung schreibt. Die Begleitperson übernimmt durch diese Beauftragung für die Dauer des Konzert offiziell die Funktion eines Elternteils, ist also für deine Sicherheit verantwortlich und dir gegenüber weisungsbefugt.
Für die Erziehungsbeauftragung gibt es Vordrucke im Internet, die man nur noch ausfüllen und unterschreiben muss.
Ah wie ich sehe willst du aufs Blackpink Konzert? ^^
Was damit gemeint ist, ist dass auch eine Person die nicht erziehungsberechtigt ist, mit dir mitkommen darf, solange deine Mutter das unterschreibt. Als ich im Oktober auf dem BTS Konzert war, war ich auch noch keine 16. Meine Mutter hat dann so einen Vordruck (den gab es auf der Inet Seite der Halle) unterschrieben, der eben besagt dass eine andere Person für mich die Aufsichtspflicht hat. Diese Person musste dann natürlich auch noch auf diesem Vordruck unterschreiben usw.
Schaue einmal -der Muttizettel, offiziell "Erziehungsbeauftragung" genannt, ist im § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes benannt.
https://muttizettel.net/muttizettel.pdf
Ein solcher berechtigt Dich, zusammen mit einem von Deinen Eltern eingesetzten / beauftragten Erziehungsbeauftragten, der natürlich selbst auch eine entsprechende Eintrittskarte haben muss, das Konzert zu besuchen.
Das heißt, dass deine Erziehungsberechtigten (meist die eltern) einen Schein ausfüllen können, damit jemand (der soweit ich weiß mindestens 18 oder sogar 21 sein muss) stellvertretend für deine Eltern mitgeht und von der Abfahrt bis zur Wiederankunft zuhause für dich zuständig ist.
Nennt sich auch Mutti-Zettel
Es darf auch die Oma statt der Mama mitkommen.