Kindergeldanspruch trotz Überschreitung der 20 std Reglung?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es geht dabei nicht um die Ausbildung und wie viele Stunden du dort verbringst.

Für diese Ausbildung bekommst du ja das Kindergeld bzw. deine Eltern bekommen es!

Wenn du neben der Ausbildung arbeitest und es sich nicht um die Erstausbildung handelt, dann ist die Stundenzahl für die Nebentätigkeit relevant!

Also kannst du jetzt die Ausbildung machen, bekommst Kindergeld und kannst ZUSÄTZLICH auch noch daneben jobben.

Nur wenn du dich bereits in einer Zweitausbildung befinden würdest, dann gilt die Grenze von 20 Stunden die du daneben arbeiten darfst.

Die Einkommensgrenze für den Bezug von Kindergeld ist vollständig entfallen. Dafür wurden beim Kindergeld für Auszubildende in der zweiten oder einer weiteren Ausbildung andere Kriterien eingeführt. In den Dienstanweisungen der Familienkassen ist von “schädlichen Einkünften” die Rede. Als schädlich ist eine Erwerbstätigkeit von  mehr als 20 Stunden pro Woche anzusehen.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung/#sch%C3%A4dliche-einkunftsarten

SnakeSide 
Fragesteller
 30.07.2021, 12:51

Danke für die Antwort!

Also die 20 Wochenstunden-Grenze gilt erstens nicht für deine reguläre Arbeitszeit, sondern nur beim Hinzuverdienst und dann auch nur bei einer Zweitausbildung oder auch bei einem Zweitstudium!!!

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/

wie z.B.: Keine abgeschlossene Berufsausbildung / kein abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
  • während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
  • in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
  • während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.

Dabei besteht für die Eltern bis längstens zum 25. Lebensjahr Kindergeldanspruch!

Woher ich das weiß:Recherche

Erst einmal kann sich Kindergeld nicht verringern, entweder es besteht Anspruch oder nicht.

Diese Regelung mit den Durchschnittlichen 20 Wochenstunden bezieht sich nur auf eine Nebenbeschäftigung, die man entweder in der Wartezeit auf eine weitere Ausbildung oder dann neben einer weiteren Ausbildung ausübt.

Also nur dann, wenn man schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hätte, wenn nicht, dann spielen die Stunden auch keine Rolle und das Einkommen auch nicht, weil es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr fürs Kindergeld gibt.

Selbst wenn Du eine abgeschlossene Berufsausbildung haben würdest, könntest Du also eine weitere Vollzeitausbildung machen, ohne das der Anspruch auf Kindergeld verloren gehen würde.

Zusätzlich könntest Du dann nebenbei auch noch arbeiten, da müsstest Du dann diese Regelung mit den 20 Stunden beachten und natürlich auch die max. Zulässige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden wenn man volljährig ist.

Der Kindergeldanspruch ist daran geknüpft, dass du in der ersten Ausbildung bist. Dein Einkommen spielt dabei keine Rolle.

siola55  30.07.2021, 13:18

Auch bei einer Zweitausbildung besteht Kindergeldanspruch, jedoch mit dieser 20 Wo-Stdn.-Grenze beim Hinzuverdienst!

So lange du dich in der Erstausbildung befindest, haben deine Eltern Anspruch auf das Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, wie viel du verdienst und wie viele Stunden du arbeitest.