Kindergeld trotz Krankheit und Ausbildung gekündigt?

5 Antworten

Hallo,

Anspruch auf Kindergeld besteht, solange de Ausbildungsvertrag besteht. Wenn der Ausbildungsvertrag endet/beendet wird, endet auch der Kindergeldanspruch.

Sie kann jetzt nur entscheiden, ob sie gegen die Kündigung vorgeht. Dann sollte sie sich beraten lassen:

  • Betriebsrat
  • Gewerkschaft (wenn Mitglied)
  • Anwalt für Arbeitsrecht

Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und/oder Ausbildungsberater bei der Handwerkskammer, IHK etc. kann auch hilfreich sein.

Gruß

RHW

Stimmt das so????

Sie soll sich mal dorthin wenden wo sie das Schreiben her und nachfragen. (mangelnde Infoübertragung ( ?) an den Arbeitgeber, was soll das sein, die Krankmeldungen oder was?

Diese Möglichkeit besteht ab dem 18 Lebensjahr, wenn das Kind durch Krankheit ( länger als 6 Monate ) Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selber sichern kann.

Gibst du im Internet einfach mal ein ,, Kindergeld ab 18 bei Krankheit / Behinderung ", da solltest du die Voraussetzungen nachlesen können.

Wichtig wäre noch, die Krankheit / Behinderung muss vor der Vollendung des 25 Lebensjahres eingetreten sein.

Ist sie über 18? Solange sie keine 18 ist, bekommen die Eltern auf jeden Fall Kindergeld.

Danach muss nachgewiesen werden, dass man kindergeldberechtigt ist.

Wurden die Krankmeldungen nicht ordnungsgemäß dem Arbeitgeber zugesandt oder was ist passiert?

Kindergeld gibst solange bis zum Ende der Erstausbildung oder das erreichen des 25 Lebensjahres. Das hat überhaupt nichts mit einer Krankheit am Hut.