Bekommt man Kindergeld wenn man eine Zweite ausbildung anfängt, nachdem man schon "normal" gearbeitet hat?

5 Antworten

Du bzw. die Eltern bekommen auch in der 2. oder 3. Ausbildung Kindergeld wenn die Bedingungen eingehalten werden.

Siehe Kindergeldmerkblatt(google) , Punkt 4, in Punkt 4.5 steht etwas zum Wegfall des Kindergeldanspruchs.

Kurz gesagt, mit abgeschlossener Berufsausbildung darfst du nicht neben der nächsten Ausbildung mehr wie 20 Wochenstd. arbeiten. Wenn die Ausbildungen sachlich zusammen hängen, würde sie beide als Erstausbildung gelten.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

siola55  14.11.2019, 22:18

Ja genau - Kindergeldanspruch besteht bis zum 25. Lebensjahr, egal ob Erst-, Zweit- oder sogar Drittausbildung ;-)

Hallo,

Kindergeldanspruch für die Eltern besteht auch während deiner Wartezeit und in der Zweitausbildung sowieso bis längstens zum 25. Lebensjahr!

Am einfachsten meldest du dich als "Ausbildungssuchend":

Bild zum Beitrag

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Der Verdienst spielt bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch! Jedoch mußt du die 20 Wochenstunden-Grenze beim Hinzuverdienst während deiner Zweitausbildung beachten - die Verdiensthöhe spielt wiederum keine Rolle!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Schule, Geld, Ausbildung und Studium)

du hast eine 2. Ausbildung, weil der ersterlernte Beruf dir nicht gefällt, dann fällt das Kindergeld weg. Deine Eltern sind nicht mehr Unterhaltsverpflichtet.

ob du mit dem erneuten Lehrlingsgehalt deine Wohnung finanzieren kannst? Aufstockung gibt´s nicht durchs Amt

Creeper0Man 
Fragesteller
 14.11.2019, 17:35

danke deutschland

ellaluise  14.11.2019, 18:15
@Creeper0Man

keine Sorge, ist nicht so.

Kuestenflieger  15.11.2019, 09:59
@Creeper0Man

Da kann jeder machen was er möchte , wenn er sich selbst ernährt! So gut ist Deutschland !

siola55  14.11.2019, 22:11

Natürlich haben die Eltern Kindergeldanspruch bis zum 25. Lebensjahr ;-)

Nur dann, wenn die zweite Ausbildung auf der ersten aufbaut. dann gibt es Ausnahmen.

Ansonsten bekommst du grundsätzlich nach Abschluss der Erstausbildung kein Kindergeld mehr.

siola55  14.11.2019, 22:13

Irrtum!!!

Abgeschlossene Berufsausbildung/abgeschlossenes Studium

Volljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und

  • auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
  • einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen
  • die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken

haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Kindergeld bekommen die Eltern nur [ normalerweise ] zur Ünterstützung bis zum Abschluß der ersten Ausbildung .

Creeper0Man 
Fragesteller
 14.11.2019, 17:23

Also wenn ich eine 2. Ausbildung anfange nicht mehr?

siola55  14.11.2019, 22:15
@Creeper0Man

Natürlich haben deine Eltern Kindergeldanspruch bis zum 25. Lebensjahr ;-)

siola55  14.11.2019, 22:14
Abgeschlossene Berufsausbildung/abgeschlossenes Studium

Volljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und

  • auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
  • einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen
  • die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken

haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html