Kindergeld zwischen Ausbildung und Studium?

4 Antworten

Abgeschlossene Berufsausbildung/abgeschlossenes Studium

Volljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und

  • auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
  • einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen
  • die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken

haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist.

Unschädliche Erwerbstätigkeit

Die Familienkasse klassifiziert eine Beschäftigung dann als unschädlich,

  • wenn die Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ausgeübt wird (Ausbildungsmaßnahme muss allerdings Gegenstand des Dienstverhältnisses sein)
  • wenn es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung handelt (Mini-Job bzw. 450-Euro-Job; grundsätzlich ist hier die Einstufung des Arbeitgebers maßgeblich)
  • wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt nicht mehr als 20 Stunden beträgt (hierbei zählt stets die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit)
  • Wird die Beschäftigung nur vorübergehend (nicht mehr als zwei Monate am Stück) ausgeweitet, ist das nicht problematisch, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit während des gesamten Berücksichtigungszeitraums im Kalenderjahr nicht mehr als 20 Stunden beträgt.

Nachzulesen in dem Link hier, wobei der letzte Satz der wichtigste ist: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn das eine vollwertig abgeschlossene Berufsausbildung ist, in der du ja nun auch Vollzeit arbeitest, dann gehe ich davon aus das bei dir die Regelung mit den durchschnittlichen max.20 Wochenstunden zutrifft und dann bestünde kein Anspruch auf Kindergeld, ab deinem Studium unter 25 dann wieder.

Du bzw.deine Eltern sollten sich dennoch einmal bei der Familienkasse erkundigen, sollte das Studium als erweiterte Berufsausbildung gelten, dann wäre ggf.der Bezug von Kindergeld weiter möglich, solltest dich dann am besten als Ausbildung suchend melden und wenn möglich den Beginn des Studiums belegen.

Danke, das Kindergeld steht uns für die Zeit des Dualen Studiums auch zu, jedoch will die Familienkasse uns schon für die Überbrückungszeit das Kindergeld zahlen. Auch nach mehrmaliger Nachfrage am Telefon steht uns das laut einem Mitarbeiter zu (Vollzeit Arbeit, etc wurde angesprochen)

wir sind uns aber nicht sicher ob das Stimmt bzw. bezweifeln es aus den von euch schon genannten Gründen, und sind uns jetzt unsicher in wie weit wir uns auf das Geld verlassen können bzgl Rückzahlung irgendwann

Ich glaube nicht. Da dürfte man höchstens 20 Stunden arbeiten in der Woche und es ist keine Überbrückungszeit. Du hast ja Vollzeit-Arbeit.