Ab wann Kürzung Unterhalt in Ausbildung?
Hallo zusammen,
ich stelle die Frage jetzt hier, weil im Internet überall was Anderes steht und ich da langsam am verzweifeln bin.
Und zwar geht es darum, dass ich am 01.08. eine Ausbildung beginne, wahrscheinlich aber erst Ende des Monats mein Gehalt ausgezahlt bekomme (ca. 600€ netto).
Meine Eltern sind geschieden, ich bin volljährig und wohne bei meiner Mutter.
Meine Frage ist jetzt, ob mein Vater mir für August noch den vollen Unterhalt zahlen muss, bis ich mein Gehalt ausgezahlt bekomme, oder ob er mir schon nur den gekürzten Betrag überweisen muss.
Wäre lieb, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, der diese Erfahrung vielleicht schon gemacht hat.
LG
4 Antworten
er kann deinen Verdienst an den Unterhalt anrechnen lassen, und kann dann dementsprechend für August kürzen, da ist es unrelevant ist wann du dein Gehalt ausbezahlt bekommst
Ab dem Monat an dem du deine Ausbildung mit Vergütung beginnst muss er weniger oder auch gar nichts mehr zahlen.
Was hat er denn bisher an Unterhalt zahlen müssen ?
Wenn du 600 € Netto aufs Konto bekommst, dann kannst du im Regelfall pauschal 100 € Freibetrag für Aufwendungen für die Ausbildung in Abzug bringen, also für mögliche Fahrkosten und Schulbedarfe, würdest du tatsächlich höhere Ausgaben haben, dann müsstest du das nachweisen.
Es blieben also angenommen noch 500 € von deiner Netto Vergütung übrig, dazu käme dann aber min.noch das derzeitige volle Kindergeld von 204 €, du würdest dann auf derzeit angenommen 704 € anrechenbares Einkommen kommen.
Dein Vater müsste dann also nur noch etwas zahlen wenn der Unterhalt höher war.
Bei dem lohn würde dir noch ca 200€ zustehen den das Kindergeld bekommst ja nicht du sondern deine mutter! Auch nicht nur für August!
In dem Monat wo das Ausbildungsgehalt ausbezahlt wird, entfällt ggf. der komplette Unterhalt. Bekommst du also dein Geld im August (egal ob es erst Ende des Monats ausgezahlt wird), dann hast du ab August keinen Anspruch mehr auf Unterhalt (es sei denn, der _bedarf übersteigt das Einkommen).
Ich lese gerade von "gekürztem Betrag": da müssen deine Eltern (bzw. dein Vater) ja richtig gut verdienen, wenn mit 600 Euro Ausbildungsgehalt und 204 Euro Kindergeld überhaupt noch was zu zahlen ist.
Der Unterhalt wurde bereits von Irgendwem berechnet nehme ich an?
Von deinem Ausbildungsgehlt geht eine Pauschale von 100 Euro ab. Also wenn dein Vater bislang z.B. 760 Euro bezahlen musste , dann muss ab August noch zahlen:
600 - 100 + 204 = 704 - 760 = 56 Euro. Deine Mutter ist nicht leistungsfähig nehme ich an?