Wie viel Urlaubsanspruch bei Kündigung zum 18.08.2011

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der IGZ-Tarifvertrag (aktuelle Version), von dem ich jetzt ausgehe, da er in der Frage erwähnt wurde sieht hier folgendes vor:

§6.2.3. Scheidet der Arbeitnehmer im Laufe eines Kalenderjahres aus, so erhält er für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des ihm zustehenden Jahresurlaubs. Macht für mich folgende Rechnung:

Arbeitnehmer ist über 9 Monate beschäftigt, die Kündigung wird zum 18.08.2011 ausgesprochen. Heißt also, dass der Arbeitsvertragsbeginn im alten Jahr lag. Für das laufende Kalenderjahr 2011 erwirbt der Arbeitnehmer also für 7 volle Monate einen Urlaubsanspruch von 14 Tagen (auf Basis von 24 Tagen für das gesamte Jahr im ersten Jahr des Beschftigungsverhältnisses).

Falls nicht der IGZ-Tarif angewendet wird, ist die Antwort natürlich hinfällig. Wie kommst du auf 20 Tage?

Wie du schreibst, unterliegt das Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag. Somit kann man diese Frage nur beantworten, wenn man den betreffenden Tarifvertrag auch kennt. Am besten schaust du dort einfach selbst nach.

Gesetzlich haette der AN hier einen Anspruch auf mindestens den gesamten gesetzlichen Jahresurlaub von 24 Werktagen (20 Arbeitstage bei 5 Tage Woche). Tarifvertraglich kann aber auch ein laengerer oder auch kuerzerer Anspruch vereinbart worden sein (kuerzer bezueglich der Frage ob nur anteilig oder komplett), einzelvertraglich hingegen nur ein laengerer.

Schau also in dem betreffenden Tarifvertrag nach. Als Gewerkschaftsmitglied kannst du den bei "deiner" Gewerkschaft einsehen. Gilt der Tarifvertrag hingegen, weil dessen vollstaendige oder teilweise Anwendung arbeitsvertraglich vereinbart wurde oder es sich um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag handelt, muss dieser an deinem Arbeitsplatz zur Einsichtnahme ausliegen.

Der AN ist über 9 Monate in der Firma beschäftigt ..... also unterjährig! Und - das Wichtigste ist, was wurde vertraglich vereinbart! Ist das individuell, oder bezieht man sich im AV auf die geltenden Tafifverträge? Denk mal nach... pacta sunt servanda :)

@xJusticex

Das Wichtigste: Was steht dazu im Gesetz?

Ich empfehle dier Lektuere der Paragrafen 4 und 5 sowie die des Paragrafen 13 des BUrlG.

Paragraf 4 regelt, ab wann ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entsteht und Paragraf 5 regelt, wann nur ein Teilanspruch besteht. Paragraf 13 regelt dann, wann und wie von welchen Paragrafen bzw. Teilen davon abgewichen werden darf.

Der hier dargestellte Fall wird von Paragraf 5 nicht erfasst. Ein Teilanspruch besteht also nicht und somit besteht ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub gemaess Paragraf 4 (die dort genannte Voraussetzung wurde erfuellt). Aus Paragraf 13 Absatz 1 ergibt sich aber, dass tarifvertraglich (nicht einzelvertraglich) von den in Paragraf 5 genannten Voraussetzungen auch zu Ungunsten des AN abgewichen werden darf.

Lies dir die betreffenden Gesetze durch und verstehe sie auch bevor du dich zu Rechtsfragen aeusserst!

@DerCAM

Leider kann ich meinen Beitrag nicht mehr editieren und somit auch den letzten Satz nicht mehr loeschen. Er war aber dennoch ueberfluessig. Sorry!

@DerCAM

Habe ich etwas in meinem Jura-Studium verpasst? Oder in meiner über 20-jährigen Anwaltspraxis?

@xJusticex

Edit: außer Gesetzestexten gibt es noch Richtlinien, Durchführungsverordnungen, Rechtsprechung etc. Ich spreche lediglich aus Erfahrung, wie die Gerichte diese Sachen handhaben. Und den Beispiel (mit Berechnung) habe ich auch als Antwort angesetzt. Halt eine Erfahrung, wie Arbeitsgerichte vorgehen, nicht mehr und nicht weniger.

@xJusticex

Ich hatte mich fuer meinen letzten Satz - auf den du dich hier offensichtlich beziehst - bereits entschuldigt und werde auch auf weitere Polemik verzichten. Darum werde ich auch auf deinen letzten Beitrag nicht weiter eingehen.

@DerCAM

Ich hoffe auf weitere kompetenten, juristischen Beiträge. Sollte ich mich geirrt haben, schliesse ich meine Kanzlei. LG an DerCam und an den Fragesteller :)

Wenn man in einem Unternehmen über den 30.06. hinaus beschäftigt ist und zum 01.01. schon im Unternehmen beschäftigt war, steht einem der komplette Jahresurlaub zu. Da ist nichts mit anteilig.

Erbitte um klare Gesetzesgrundlage! Sollen wir wetten?

@xJusticex

Dies besagt eindeutig § 4 Bundesurlaubsgesetz. Erstmalig steht Dir nach 6 Monaten Beschäftigung der volle Jahresurlaub zu. Dies macht ja auch Sinn, da man, wenn mann z B. Mitte Juli in einem Unternehmen anfängt, in diesem Jahr gar keinen Anspruch auf Urlaub hätte. Meist sind die Arbeitsverträge so, dass man den ersten Urlaub erst nach der Probezeit (sprich nach 6 Monaten) erhält. Ich hatte bei meinem letzten Arbeitgeber Mitte August aufgehört und auch dieser musste mir den kompletten Jahresurlaub ausbezahlen, d.h. die reslichen 14 Tage, die ich nicht mehr nehmen konnte.

Was steht im Arbeitsvertrag? Die vertraglichen (oder die tariflichen) Urlaubstage durch 12 teilen und mit 7,5 (18.08.) multiplizieren, dann zugunsten des AN aufrunden.

Bei dieser Antwort ist aber nun wirklich alles falsch. Gesetzlich steht dem AN hier mindestens der volle gesetzliche Jahresurlaub zu (also nix mit "durch 12 teilen"). Tarifvertraglich koennte hier jedoch lediglich ein Teilanspruch bestehen (arbeitsvertraglich hingegen nicht).

In den Faellen, in denen "gezwoelftelt" werden darf, zaehlen "angebrochene" Monate nicht mit. Wenn hier also "gezwoelftelt" werden duerfte, wuerde anschliessend nicht mit 7,5 multipliziert sondern nur mit 7.

Aufgerundet wird auch nicht grundsaetzlich zugunsten des AN. Vielmehr sind Bruchteile, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf den naechsten vollen Tag aufzurunden. Bruchteile unter einem halben Tag werden hingegen abgerundet.

@DerCAM

Verdammt, ich habe etwas falsch gemacht..... seit Jahren verdiene ich mein Geld damit, Menschen im Arbeitsrecht zu beraten, sogar die Gerichte gaben mir mehrfach Recht. DerCAM, nenne bitte die Gesetzesgrundlagen. Dann können wir Brasko weiter helfen.

@xJusticex

Die Paragrafen 4, 5 und 13 BUrlG.

Aus 20 Tage da ich eine 5 Tage/Woche habe.

Danke für die Antworten!