Bekomme ich die Fahrtkosten bei einer Ausbildung im öffentlichen Dienst erstattet?

4 Antworten

Wenn bei Dir der TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst für Kommunen und Bund) oder TV-L (Tarifvertrag der Länder) gilt, dann werden die Fahrtkosten erstattet, wenn die monatlichen Kosten 6% der Ausbildungsvergütung des ersten Ausbildungsjahres überschreiten UND die Berufsschule auswärtig gelegen ist (d. h. nicht in der gleichen Stadt, wie der Ausbildungsbetrieb) - gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 TVAöD - (Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes).

Für die Fahrten zur Ausbildungsstelle kann keine Erstattung erfolgen.

Im Gegensatz zu privaten Unternehmen, bei denen solche Leistungen oft im Ermessen des Arbeitgebers liegt, hat man im öffentlichen Dienst keine Möglichkeit Fahrtkosten außerhalb des Tarifvertrages oder des Bundes- oder Landesreisekostengesetzes zu zahlen.

Das hängt oft vom Betrieb ab. Bei einigen werden die Fahrtkosten erstattet. Da solltest du dich einfach bei dem Unternehmen nochmal erkundigen. :)

Normalerweise solltest du diese Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen und bekommst sie nicht erstattet. Wenn du allerdings Dienstfahrten / Dienstgänge / Dienstreisen während der Arbeitszeit machen musst, dann bekommst du dafür eine Fahrtkostenerstattung nach dem entsprechenden Reisekostengesetz.

Du könntest deswegen in der Personalabteilung nachfragen, sofern im Dienstvertrag darüber nichts steht. Es gibt manchmal interne Regelungen darüber.