Kindergeldanspruch besteht?
Ich bin 19 und wohne zuhause, ich habe meine Schulbildung September 2019 abgebrochen die lief bis Juni 2020.
Ich habe im Februar einen Job angefangen und habe mich dann allerdings im März erst arbeitssuchend gemeldet wegen dem Kindergeld. Habe dann im Juni zwischenzeitlich einen Job angenommen bis Juli. Und bin von August bis Mitte Jannur noch Vollzeit beschäftigt. Nun habe ich im Internet gelesen das man sich alle 3 Monate beim Arbeitsamt melden muss damit der Kindergeldanspruch besteht, die vom Arbeitsamt meinten einmal sich Ausbildungssuchend melden reicht habe Dann allerdings keine Post mehr von denen bekommen.
Habe mich jetzt wieder für 15.01 vorsichtshalber arbeitssuchend gemeldet. Im Internet steht das es reicht bis 21 sich nur arbeitssuchend zu melden um weiter Kindergeld zu erhalten. Habe mich natürlich in der Zwischenzeit immer wieder auf Ausbildungen beworben und mich auch bemüht.
Hatten der kindergeld Kasse aber noch nix mitgeteilt ich dachte das macht das Arbeitsamt selber, uns ist aufgefallen das die Schulleitung der kindergeldkasse in einem Antrag mitgeteilt hat das ich bis 2021 in der Schule bin was garnich stimmt weil sie regulär Juni 2020 geendet wäre. Muss ich Angst haben das ich was zurück zahlen muss?
6 Antworten
Schon mal das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse gelesen??? https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Vor allem ab der Seite 14 den Unterschied zwischen "Arbeitsuchend" und "Ausbildungssuchend" gemeldet???
Bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es nämlich Einschränkungen im Alter und Verdienst: also bis längstens zum 21. Lj. besteht Kindergeldanspruch und nur bei einer geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob!
Bei "Ausbildungssuchend" gemeldet besteht Kindergeldanspruch bis zum 25. Lj. und ohne Einkommensgrenzen ;-)
Guten Rutsch ins Neue Jahr wünsch ich dir
Da deine Eltern die Kindergeldberechtigten sind, hätte sie der Kindergeldkasse unverzüglich jede Änderung mitteilen müssen. Und sie sind es am Ende dann auch, die den Betrag zurück zahlen müssen. Wie ihr das intern regelt interessiert die Kindergeldkasse nicht.
Also den Schulabbruch hätten sie sofort melden müssen. Wenn es dir gelingt der Familienkasse nachzuweisen, dass du dich ab Schulabbruch durchgängig um einen Ausbildungsplatz bemüht hast, dann könntet ihr Glück haben. Aber dazu gehören eben nicht nur die Bewerbungen (die man ja im Prinzip auch mal schnell nachträglich schreiben könnte), sondern auch Absagen. Kannst du die allerdings nicht vorweisen, dann wird der überzahlte Betrag in einer Summe von den Eltern zurück gefordert werden!
Die Ämter untereinander teilen sich gar nichts mit! Und da der Kindergeldkasse die Schulbescheinigung vorliegt, ging man davon aus, dass du noch zur Schule gehst.
Also sollten deine Eltern der Kindergeldkasse nun Alles vorlegen. Mitteilung des Schulabbruches, Bewerbungen inkl. aller Absagen, Arbeitslosmeldung.
Blöd gemacht, dass du dich offiziell als arbeitend eingetragen hast. Wenn du ganz viel Pech hast, kannst du dir gratulieren und du musst eine höhere Summe des bereits gezahlten Kindergeldes zurückbezahlen. Das kann sogar in die Tausender Euro gehen.
Wenn du weißt, dass du in der Schule weiterhin offiziell eingetragen bist, obwohl du dort nichts mehr machst, wieso hast du dann nicht inoffiziell einfach was gemacht wie alten Leuten bei Einkäufen geholfen etc. Dann hättest du weiterhin deine Zuschüsse bekommen.
Naja vielleicht hast du Glück und die merken das nicht. Am besten nichts von der Arbeit was du gemacht hast erwähnen. Noch besser wäre es vielleicht jemanden zu fragen, der sich damit auskennt wie z.B. einen Anwalt. Wir wissen hier auch nichtmal die Hälfte.
"uns ist aufgefallen das die Schulleitung der kindergeldkasse in einem Antrag mitgeteilt hat das ich bis 2021 in der Schule bin was garnich stimmt weil sie regulär Juni 2020 geendet wäre."
Die Schule hat der Familienkasse gar nichts mitgeteilt, schon gar nicht in irgendeinem Antrag. Das hast DU gemacht, als du die Schulbescheinigung abgegeben hast, irgendwann. Da stand das so drauf. Du hättest die Chance gehabt es klarzustellen, wenn du bei den Ämtern deren Geld du haben willst deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen wärst. Alle sind immer schnell dabei, wenn sie Geld wollen, aber leisten wollen sie dafür nichts. Und nein, du hast keinen Anspruch! Vielmehr wird dir eine satte Rückzahlung ins Haus stehen. Also ich würde mir schnell eine Arbeit suchen, denn das wirst du zurückzahlen!
Dass du dich "ausbildungssuchend gemeldet " hast, ist NICHT ausreichend. Du musst auch ausreichende Eigenbemühungen nachweisen, tatsächlich einen Ausbildungsplatz zu bekommen.
Da steht dir ein Rückzahlungsanspruch (evtl. sogar noch eine Betrugsanzeige ins Haus)