Bekommt ein unter 21-jähriger wenn er beim Arbeitsamt "Arbeitslos" gemeldet ist Kindergeld?
Bekommt ein unter 21 Jähriger wenn er beim Arbeitsamt Arbeitslos gemeldet ist Kindergeld ? Oder muss er sich dann Arbeitssuchend/Ausbildunssuchender melden ? Das ist ja wieder ein großer Unterschied zu "Arbeitslos" melden.
Wenn er sich "arbeitssuchend" meldet muss er in irgent eine Maßnahme die über 5 Monate dauert wofür er kein Geld bekommt ausser Kindergeld aber diese Maßnahme ist totaler Schwachsinn. Ich glaube nämlich so langsam das die Frau beim Amt die für Ihn zuständig ist einen komplett verarschen will...bitte sagt mir mal was dazu ob man als "!Arbeitslos!" gemeldet Kindergeld bekommt.
mfg
8 Antworten
Vermutlich hanelt es sich hier um Dich selbst. Du bist 18 Jahre alt und somit bekommen Deine Eltern kein Kindergeld mehr für Dich, da Du keine Ausbildung machst. Keine bekommen oder keine Lust? Ist aber im Augenblick egal.
Geh zum Arbeitsamt und melde Dich dort als ausbildungssuchend. Dann gibt es auch wieder Kindergeld. Es werden Dir Stellen vorgeschlagen, die für Dich passen könnten und wo Du Dich auch bewerben solltest. Auch wenn es nicht immer der Traumberuf ist, so bekommst Du Erfahrung mit der Bewerbung und mit dem Vorstellen.
Solltest Du in eine Maßnahme gesteckt werden, so ist das für Dich kein Schaden, denn immerhin hast Du dann etwas zu tun.
Volljährige, die eine Ausbildung absolvieren oder sich nachweislich ernsthaft um eine Ausbildung bemühen KÖNNEN weiterhin kindergeldberechtigt sein. Es erfolgt eine Einzelfallprüfung
Einfach "arbeitslos" reicht nicht
Ob eine Maßnahme "totaler Schwachsinn" ist, liegt nicht in seiner Entscheidung
Einem unter 21 jährigem Kind ( ab 18 Jahren ) ,steht Kindergeld zu,wenn es eine Schule besucht und auf einem Amt Arbeit suchend gemeldet ist !
Ab dem 18 Lebensjahr steht ihm nur noch Kindergeld zu,wenn es eine Schule besucht,studiert,eine Ausbildung macht,auf der Agentur für Arbeit / Jobcenter - Ausbildung suchend gemeldet ist oder der Familienkasse seine ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz / Studienplatz,mit Bewerbungen bzw.Absagen belegen kann.
" f) Kind ohne Arbeitsplatz
Unabhängig von den unter e) erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist."
Internetseite der Arbeitsagentur, Kindergeld, Voraussetzungen
Im Kindergeldmerkblatt heisst es "arbeitssuchend".
Ausbildungssuchend gemeldet und auch sein, gibt Kindergeld bis zum Ende des 25. Lebensjahres.
Ich möchte ja meinen, das ein junger Mensch ohne Ausbildung erstmal eine Ausbildung absolvieren möchte.
Im obigen Link kannst du auch mal selber nachlesen.