Kindergeld bei arbeitslosigkeit trotz ausbildungsvertrag?

3 Antworten

Von Experte siola55 bestätigt

Wenn Du schon einen Azubi-Vertrag zum nächst möglichen Beginn hast, dann sollte es ausreichen, wenn Du diesen in Kopie an die zuständige Familienkasse schickst.

Dann gibt es auch in der Wartezeit weiter Kindergeld, solange Du noch keine 25 bist.

Könntest dich natürlich unter 21 auch arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit melden, würde ich aber nicht unbedingt machen.

Wenn dann melde dich vorsorglich ausbildungssuchend, denn dann könntest Du in der Wartezeit theoretisch auch Vollzeit arbeiten, bei arbeitsuchend nur bis 450 Euro Brutto, bei mehr würdest Du nicht mehr als arbeitsuchend gelten.

Das Einkommen spielt beim Kindergeld keine Rolle mehr, da man die Einkommensgrenze schon 2012 abgeschafft hat.

Hi lieber Freestyler31,

du mußt nur eine dieser 4 Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllen laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 bzw. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Bild zum Beitrag

Da du den Punkt 3 mit der Zusage deines Ausbildungsplatzes bereits erfüllt hast, mußt du der Familienkasse nur noch die Bescheinigung bzw. den Ausb.vertrag vorlegen über diese Zusage

wie z.B.mit dem Formular hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013414.pdf

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Ausbildung, Kindergeld, Arbeitslosigkeit)