Arbeitssuchend melden nach Ausbildung

12 Antworten

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/OnlineDienstleistungen/index.htm

Das Ende Ihrer derzeitigen Beschäftigung steht fest oder Sie suchen eine neue Herausforderung - dann melden Sie sich online arbeitssuchend! Sie geben von zu Hause aus Ihre Daten ein, können sofort nach Stellen suchen und sich bewerben. Sie erhalten auch schnell einen Termin für ein persönliches Gespräch.

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Du wirst dan eingeladen und man sagt Dir wie es weitergeht, trotzdem musst Du selbstverständlich am Tag nach der bestandenen Prüfung persönlich vorsprechen und Leistungen beantragen - nur ab dem Tag der persönlichen Vorsprache gibt es auch Arbeitslosengeld

Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Betriebliche und schulische Ausbildungen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, wird allerdings empfohlen, sich bei einer Agentur für Arbeit frühzeitig arbeitsuchend zu melden und die Dienstleistungen zur Unterstützung der Vermittlung zu nutzen.

Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit vor Ort erfolgen.

Einen Anruf kannst Du nicht beweisen. Sicherer ist es, wenn Du hingehst. Mach die Meldung Deiner bevorstehenden Arbeitslosigkeit schriftlich und gib das so ab, wie ich es unten beschreibe.

Das Arbeitslosengeld 1 ist zwar keine Sozialleistung (Arbeitslosengeld 2 = ALG II = Hartz IV), sondern eine Versicherungsleistung, dennoch kann Dir einiges aus diesen Hinweisen, die ich für Arbeitslose erstellt habe, nützlich sein (speicher sie Dir gut ab).

Wenn Du etwas spät dran bist mit Deiner Meldung oder Du Dich unsicher fühlst, weil Du ja noch unerfahren bist mit solch einer Behörde, hab keine Scheu, mit einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt, hinzugehen (dazu gleich mehr).

Google dann zuerst mit

ämterlotse und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist) - unten habe ich noch mehr Google-Hinweise dazu gegeben.

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Du kannst dich erst einmal telefonisch Arbeit suchend melden,musst das dann aber spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich machen,denn erst ab da hast du dann auch Anspruch auf ALG - 1 !

Ich würde das aber auch persönlich machen,da kannst du dich gleich nach benötigten Unterlagen bzw. Nachweisen erkundigen bzw. wirst normalerweise gleich zu einem persönlichen Gespräch da behalten und erfährst dann auch wann du dich persönlich zu melden hast.

Erstmal reicht ein Anruf, dann werden sie Dich persönlich einladen. Da solltest Du auch unbedingt hin. Sobald Du bescheid weisst.. oder,w enn Du es schon zeitig weisst, umgehend. Sprich: am besten sofort.