Kann man, wenn man beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet ist, trotzdem einen Minijob machen?

4 Antworten

Als Arbeitssuchend.

Da du allerdings nicht gearbeitet hast, steht dir auch kein ALG1 zu.

Je nachdem wie alt du bist, und die wievielte Ausbildung das war, kann es sogar sein, das deine Eltern weiterhin für dich Unterhaltspflichtig sind und du auch keine ALG2 Ansprüche hast. Das währe erstmal zu klären.

Dein Eigenverdienst aus dem Minijob wird auf deine ALG2 oder Unterhaltsansprüche angerechnet.

Da du allerdings nicht gearbeitet hast, steht dir auch kein ALG1 zu.

Das weißt Du doch überhaupt nicht!

Dir ist nicht bekannt, wie lange das Studium gedauert hat, ob nicht vorher innerhalb der Bemessungsfrist ein Arbeitsverhältnis bestanden hat udn die Anwartschaftszeit erfüllt ist.

Bei der Agentur für Arbeit unterscheidet man u.a. in arbeitsuchend und arbeitslos. Arbeitsuchend kann sich jeder melden, auch wenn er in Beschäftigung (ggf. mit Enddatum durch Befristung oder Kündigung) ist oder studiert. Arbeitlos meldet sich, wer ohne Beschäftigung ist und dem Arbeitsmarkt mind. 15 Stunden in der Woche zur Verfügung steht.

Du kannst dich als arbeitsuchend anmelden, dann musst du bei einem Nebeverdienst seitens der Agentur für Arbeit nichts beachten.

Wenn du dich arbeitslos meldest (dabei werden die Zeiten der Meldung an die Rentenversicherung gemeldet was bei der arbeitsuchendmeldung nicht der Fall ist) kannst du einen Nebenverdienst ausüben. Dieser muss unter 15Stunden in der Woche liegen, da sonst keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt. Den Freibetrag lasse ich mal weg, da dieser für dich nicht relevant ist.

Du solltest dir also überlegen ob du die Zeiten für die Rentenversicherung gemeldet haben möchtest. Ist dies der Fall melde dich persönlich in der Arbeitsagentur am Wohnort. Du hast dann allerdings die selben Pflichten wie ein Leistungsbezieher (Arbeitslosengeld)

Das dürfte eigentlich kein Probelm sein, da der Minijob ja auch nicht versteuert wird und man davon eben auch nicht leben kann und Arbeitnehmer müssen sich ja auch arbeitsuchend melden, wenn si wissen, dass sie in näherer Zukunft ihren Job verlieren...in dieser Zeit dürfen si ja trotzdem noch so lange dort weiter arbeiten. Ich würde das aber alles mit deinem Berater beim Arbeitsamt absprechen ;) Der sollte ja Alles genau wissen ;)

Wenn du dich beim Jobcenter als Arbeit suchend meldest, dann solltest du bemüht sein nicht nur einen Minijob zu machen, denn damit wirst du deinen Lebensunterhalt nicht finanzieren können, dass ist bzw.sollte aber das Ziel sein !

Wie alt bist du denn und wo / mit wem wohnst du zusammen ?

Hast du denn vor deinem Studium schon einmal versicherungspflichtig gearbeitet, wenn ja von wann bis wann ?

Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit kann man sich immer melden - unabhängig davon, ob man studiert, arbeitslos ist (und keine Leistung beansprucht), nur einen Minijob ausübt/in Teilzeit arbeitet oder in Vollzeit berufstätig ist.

@Familiengerd

Hier geht es aber nicht um die Agentur für Arbeit, sondern ums Jobcenter oder hast du nicht gelesen das der FS - sein Studium abgebrochen hat und wenn überhaupt nur Anspruch auf ALG - 2 haben wird !

Wenn man sich beim Jobcenter Arbeit suchend meldet, dann muss man der Vermittlung auch zur Verfügung stehen, deshalb hatte ich auch geschrieben, dass er nicht nur einen Minijob braucht.

@isomatte

Es geht nicht darum, welcher Anspruch möglicherweise besteht!

Arbeitsuchend meldet man sich zunächst bei der Agentur für Arbeit!

Die Frage des Anspruchs auf ALG 1, ALG 2/Hartz4 oder Grundsicherung spielt dafür erst einmal überhaupt keine Rolle.

sein Studium abgebrochen

Dir ist doch überhaupt nicht bekannt, wie lange der Fragesteller überhaupt studiert hat und ob - weil die Anwartschaftszeit möglicherweise doch erfüllt ist - also nicht ein Anspruch auf ALG 1 besteht!

@Familiengerd

Ich hatte den FS - ja gefragt ob er vorher schon einmal versicherungspflichtig beschäftigt war, da darauf kein Kommentar kam, kann man also davon ausgehen das es nicht der Fall war !

Wer sagt denn das man sich zwingend zuerst bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend melden muss, dass muss man nur dann, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat oder seine Kündigung bekommen hat, diese Pflicht gibt es beim Jobcenter nicht.

Wenn ich mich bei der Agentur für Arbeit persönlich Arbeit suchend melden würde, dann gilt dies nicht als Antragstellung, beim Jobcenter hingegen schon, da bekommt man entweder gleich an der Anmeldung seinen Antrag oder bekommt später einen Termin zum persönlichen Gespräch und bekommt den Antrag und die dazugehörigen Anlagen da.

Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, dann wird man nochmal angeschrieben und bekommt eine Frist gesetzt, hat man sich bis dahin nicht gemeldet, wird der Antrag abgelehnt und man müsste sich erneut Arbeit suchend melden.

@isomatte
Wer sagt denn das man sich zwingend zuerst bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend melden muss

Hat keiner behauptet.

Es gibt keine Verpflichtung sich arbeitsuchend zu melden.

@Familiengerd

Doch du !

Arbeitsuchend meldet man sich zunächst bei der Agentur für Arbeit

Sicher gibt es bei der Agentur für Arbeit die Pflicht sich rechtzeitig vorher Arbeit suchend zu melden, wenn man die Absicht hat ALG - 1 zu beantragen, denn sonst würde es keine Sperre geben, wenn man das nicht macht.