Kindergeld wenn man Ausbildungssuchend gemeldet ist?
Ich weiß, dass man das Kindergeld noch bekommt , wenn man arbeitssuchend gemeldet ist. Zählt das auch bei ausbildungssuchend ?
5 Antworten
Solange du noch keine 25 bist und z.B. bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend gemeldet bist oder aber der Familienkasse ( Kindergeld ) deine ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz durch ( Bewerbungen / Absagen ) nachweisen kannst,besteht Anspruch auf Kindergeld !
Das kann dann sogar rückwirkend bis zu 4 Jahre nachgezahlt werden,wenn man das ganze nachweisen kann.
Hi liebe prinzessinjenix,
Tipps und Hinweise hierzu findest du in der Broschüre "Merkblatt Kindergeld" von der Familienkasse ab Seite 15: www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754
Gruß siola55
Vor wenigen Minuten kam schon eine ähnliche Frage ;)
Das kommt nicht drauf an, OB du gemeldet bist, sondern wie aktiv du nach einer Ausbildung suchst.
Wenn du minderjährig bist, kriegst es ja sowieso, aber sobald du 18 bist, wird das vom Fall abhängig gemacht.
Hier ein Beispiel: http://www.steuernsparen.de/steuer-news/in-der-diskussion/1267-kindergeld-bei-ausbildungssuche
Wenn Du ausbildungchend bist und das auch nachweisen kannst, dann können Deine Eltern Kindergeld für Dich bekommen. Vorausgesetzt, Ihr bekommt kein ALG 2.
Und warum hat man dann keinen Anspruch auf Kindergeld,wenn man doch die Anspruchsvoraussetzung erfüllt,nur weil man ALG - 2 bezieht ?
Kindergeld ist eine vorrangige Leistung und diese steht einem auch beim ALG - 2 zu,nur wird dieses dann vorrangig auf den Bedarf des jeweiligen Kindes angerechnet.
Ab dem 18 Lebensjahr würde dann die 30 € Versicherungspauschale abgezogen,wenn kein anderes Einkommen erzielt würde,also z.B. nur 154 € und nicht 184 € angerechnet.
Ja, wenn du die Altersgrenze nicht überschreitest.