Kindergeld bekommen aber nicht beim Amt gemeldet?

5 Antworten

"Ich nehme an das du noch keine ausbildung hast.

Nun zur Afa: ( ja die Familienkasse ist zwar zuständig,aber die wollen bescheingungen).

"

Kinder

Grundsätzlich
besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter
bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden."

"

b) Kind ohne Ausbildungsplatz

Kindergeld
kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn ein
Kind eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will,
diese aber mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen
kann. Die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus,
dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz
zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist."

"

c) Übergangszeit

Kindergeld
kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine
Übergangszeit von bis zu vier Monaten z. B. zwischen Schulabschluss und
Beginn der Berufsausbildung gewährt werden."

"

f) Kind ohne Arbeitsplatz

Unabhängig
von den unter e) erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld
auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem
Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im
Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist." (es reicht arbeitssuchen d gemeldet zu sein, leistungen musst du dafür keine erhalten)

(quelle: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486095)

Jedoch müsste deine Mutter igentlich den Antrag stellen und dir dasGeld geben, sollte sie dies nciht tun kannst du einen Abzweigungsantrag stellen. Solltest du von vornerein wissen das deine Mutter dies nciht machen wird, solltest du vorher ein gespräch mit der Familienkasse führen.

Kindergeld bekommst Du bei der Familienkasse.
Wer hat den Dein Kindergeld vorher bekommen und wie alt bist Du?

Kindergeld und Leistungen sind unabhängig voneinander, egal ob Du Leistungen vom Jobcenter beziehst oder nicht.

Wenn Du keine Leistungen vom Jobcenter beziehst, aber arbeitssuchend gemeldet bist hat das kein Einfluss auf Dein Kindergeld

verreisterNutzer  12.10.2016, 11:28

Ich werde bald 20. Ich bin nirgends gemeldet. Bekomme momentan Kindergeld was mir aber nicht zusteht also muss ich es wieder zurückzahlen. Ich möchte Arbeitssuchend gemeldet sein aber auf keinen Fall Geld beziehen vom Amt oder wieder eine SB bekommen.

Indivia  12.10.2016, 20:14
@verreisterNutzer

Naja arbeitssuchen heißt, das man dir auch Stellenangebote etc schicken wird und dich auch shcon mal zu Gesprächen einlädt.

warum sollte dir Kindergeld zustehen 

>beim Arbeitsamt raus da ich mit meinem Freund zusammen gezogen bin<

hast du es dann Beantragt ? wo ging das K-Geld dann vorher hin (Konto) ?

verreisterNutzer  12.10.2016, 11:26

Ich bin im September beim Amt raus da mein Freund zu viel verdient. Seit 2 Jahren bekomme ich das Kindergeld davor natürlich meine Eltern. Ich bekomme auch momentan noch Kindergeld was mir aber anscheinend nicht zusteht da ich nicht Arbeitssuchend/ Ausbildungssuchend gemeldet bin. Mir wurde vor kurzem nur gesagt das ich evtl. doch Anspruch habe ohne Leistung beziehen zu müssen, ich muss nur Arbeits -/ Ausbildungssuchend gemeldet sein. Nur weiß ich nicht direkt wo ich hin muss , möchte ja nur gemeldet sein und nicht wieder vom Amt abhängig sein und eine Bearbeiterin bekommen.

rudelmoinmoin  12.10.2016, 11:32
@verreisterNutzer

da du Volljährig bist, und nicht In einer Ausbildung bist, steht dir kein K-Geld zu, auch nicht als Arbeitsuchende 

Indivia  12.10.2016, 20:15
@rudelmoinmoin

falsch! "

f) Kind ohne Arbeitsplatz

Unabhängig
von den unter e) erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld
auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem
Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im
Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist."

(quelle: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486095)

rudelmoinmoin  13.10.2016, 09:49
@Indivia

Falsch ! sie ist nicht als Arbeitsuchende gemeldet

Indem man einen entsprechenden Antrag bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes stellt.

du mußt einen Antrag bei der Kindergeldkasse stellen.