Gibt es Kindergeld trotz fast Vollzeit-Job?

3 Antworten

Hat man einen Kindergeldanspruch, wenn man die Erstausbildung nicht erfolgreich bestanden hat,...

Ja klar, da die 20 Wochenstundenregel erst bei einer Zweitausbildung zum Tragen kommt...

Siehe hierzu die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch in dem Link: www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI793354

b) Kind ohne Ausbildungsplatz

Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn ein Kind eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will,
diese aber mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen
kann. Die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus,
dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz
zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist
.

Gruß siola55

Solange du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hast ist deine Arbeitszeit egal,dass Einkommen eh,da die Einkommensgrenze schon am 01.01.2012 abgeschafft wurde,diese lag vorher bei 8004 € Brutto pro Jahr !

Nur bei eine Zweitausbildung / Studium dürftest du pro Woche nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden arbeiten,egal ob in der Wartezeit auf eine zweite Ausbildung oder dann in einer solchen nebenbei in einem Nebenjob.

Wenn du versicherungspflichtig arbeitest, ruht der Kindergeldanspruch, bis du wieder eine Ausbildung beginnst.