Kindergeld zurückzahlen! stellungnahme
Im September 2012 habe ich meine Ausbildung abgebrochen. Ich habe mich von Oktober 2012 - Dezember 2012 arbeitssuchend gemeldet und einen neuen Antrag an die Familienkasse gestellt. Bis der Antrag durch war vergingen ca. 2 Monate und ich war auf das Geld angewiesen. Als es dann endlich kam habe ich eine Zusage für eine halbe Stelle bekommen. Da ich nicht nochmalein paar Monate aufs Kindergeld verzichten konnte, habe ich es verpatzt wieder einen neuen Antrag zu stellen. Nun arbeite ich seit Januar 2013 in einen Betrieb der mich als Auzubildende annimmt und wir nur noch auf Beginn der Schule warten.
Ich habe öfter eine Aufstufung meiner Stunden bekommen. Bin nun bei 32 Std./Woche. Im Oktober 2013 bin ich 21 geworden und habe ein Schreiben bekommen, dass nun kein Kindergeld mehr bezahlt wird. Ich habe einen Antrag gestellt, dass ich ab Dezember 2013 die Ausbildung neu antrete.
Natürlich habe ich wahrheitsgemäß hinzugefügt, dass es sein kann, dass ich höchstwahrscheinlich einiges an Kindergeld zurückzahlen muss. Ich schrieb dabei, dass es aufgrund meiner finanziellen Lage, ab Dezember schwierig sein wird, überhaupt über die Runden zu kommen und habe vorgeschlagen, dass ich das Kindergeld, dass mir ab Dezember zusteht nur zur Hälfte auszahlen lassen möchte und die andere Hälfte einbehalten wird, bis die Schulden beglichen sind.
Gestern kam ein Schreiben zurück, welches nicht im Geringsten auf meine Bitte eingeht.
Plötzlich soll ich von OKTOBER 12 - AUGUST 13 Geld bekommen haben, welches mir nicht zusteht. Aber ich war ab Oktober 12 arbeitssuchende gemeldet für 3 Monate. Ich soll 2024€ zu viel bekommen haben. Dabei währen es doch nur 1472€.
Ich soll eine Stellungnahme schreiben. Aber wie kann ich das alles in Kurzform berichten und nochmal meinen Deal vorschlagen. Ich bin so verzweifelt. Meine ganze Ausbildungsvergütung geht für Miete und Rechnungen drauf. Ich bekomme auch kein Wohngleld, Bafög oder Bab. Ich weiss ja nicht mal, ob ich genug zum Leben übrig habe...
Bitte, ich brauche einen Rat.
2 Antworten
Du kannst deine Stellungnahme, geordnet bitte, auf ein Extrablatt schreiben.
Beachte unbedingt eine bzw. die Einspruchsfrist. Lege Einspruch ein und wenn du Nachweise usw. nachreichen musst.
Du musst erstmal feststellen für welchen Zeitraum du unberechtigt Kindergeld bezogen hast bzw. mitteilen für welche Zeiträume berechtigt Kindergeld bezogen wurde.
Also, arbeitslos gemeldet und U21 müsste Kindergeld geben. (Okt.-Dez.2012).
Seit dem Zeitpunkt wo der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde, müsste auch wieder Kindergeldanspruch bestehen. Ausbildungen können nun mal nicht zu jedem Zeitpunkt beginnen und in der Wartezeit bis dahin sollte es auch Kindergeld geben.
Willkommen im Club,das kenne ich irgendwie,hatte ähnliches mit meinen Sohn,erst arbeitssuchend gemeldet ,dann ein Praktikum ,anschliessen freiwilliges soziales Jahr.Da wir in der Zeit wo arbeitssuchend mein Sohn war ,er sich nicht umbedingt auf Ausbildungstellen beworben haben ,hatte die Familienkasse das Kindergeld das wir da bekamen zurückgefordert,was jetzt bald abbezahlt ist.Leider bleibt dir da nicht viel Möglichkeit ausser Ratenzahlung an zubieten,war bei uns kein Problem.