Kindergeld zurückzahlen! stellungnahme

2 Antworten

Du kannst deine Stellungnahme, geordnet bitte, auf ein Extrablatt schreiben.

Beachte unbedingt eine bzw. die Einspruchsfrist. Lege Einspruch ein und wenn du Nachweise usw. nachreichen musst.

Du musst erstmal feststellen für welchen Zeitraum du unberechtigt Kindergeld bezogen hast bzw. mitteilen für welche Zeiträume berechtigt Kindergeld bezogen wurde.

Also, arbeitslos gemeldet und U21 müsste Kindergeld geben. (Okt.-Dez.2012).

Seit dem Zeitpunkt wo der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde, müsste auch wieder Kindergeldanspruch bestehen. Ausbildungen können nun mal nicht zu jedem Zeitpunkt beginnen und in der Wartezeit bis dahin sollte es auch Kindergeld geben.

Willkommen im Club,das kenne ich irgendwie,hatte ähnliches mit meinen Sohn,erst arbeitssuchend gemeldet ,dann ein Praktikum ,anschliessen freiwilliges soziales Jahr.Da wir in der Zeit wo arbeitssuchend mein Sohn war ,er sich nicht umbedingt auf Ausbildungstellen beworben haben ,hatte die Familienkasse das Kindergeld das wir da bekamen zurückgefordert,was jetzt bald abbezahlt ist.Leider bleibt dir da nicht viel Möglichkeit ausser Ratenzahlung an zubieten,war bei uns kein Problem.