ausbildung abgebrochen kindergeld zurückzahlen?

5 Antworten

Das Kindergeld ist ab dem Zeitpunkt des Ausbildungsabbruchs rückforderbar.

Wenn man Dir draufkommt, musst Du natürlich den gesamten Betrag, den Du unberechtigt bezogen hast zurückzahlen, und zwar ab dem Zeitpunkt an dem der Abbruch erfolgte.

kommt drauf an was du nach Februar 16 gemacht hast?

während der ausbildung bekommst du kindergeld. wenn du nach februar z.b. gearbeitet hast, musst du februar bis juli zurückzahlen

aber ich muss nicht die ganzen 3 jahre zurückzahlen nur die 6 monate richtig?

@solala09

das hatte ich geschrieben ja

Wenn du vorher gezahlt hast musst du es nicht nachzahlen ansonsten schon.

Mein Vater hat nicht gezahlt und jetzt muss er alles nachzahlen das wird ihm schon automatisch von seinem Konto abgebucht also es war zumindest so.

die 6 monate habe ich nicht zurückgezahlt habe gestern erst ein brief bekommen

Ja dann musst es zurück zahlen :-)

Nur Februar bis Juni.

Habe gestern einen derartigen Bescheid meines Stiefsohnes in der Hand gehabt. Die Kindergeldstelle vom AA kann nur das zurückfordern, worauf kein Anspruch besteht / bestand. Da Du bis Januar im Ausbildungsverhältnis standest, steht dir auch das Kindergeld bis Januar zu. Bei einem "netten" Sachbearbeiter evtl sogar noch Februar.

Mein anwalt ist der meinung das ich alles zurückzahlen soll.