Sterbevierteljahr Rückzahlung

4 Antworten

Wenn dein Mann bereits im rentenbezug gestanden hätte, wäre seine Rente für 3 Monate weiter geflossen. So ist das aber nicht der Fall. Die kleine Witwenrente ist ja sowieso nicht bedarfsdeckend, sondern wird nur bei eigener Einkommensmöglichkeit gezahlt.

Dass man dir damals eine falsche Auskunft gegeben hat, berechtigt dich leider nicht, das Geld zu behalten.

www.vdk.de

Da wirst du beraten, und ggf. hilft man dir auch, dagegen azugehen. bitte wende dich an diese oder ander Fachleute, es gibt Kriterien, under denen zurückgezahlt werden muß. Der Vdk hat Geschäftstellen und Berater in dem Ort. Keine große Hürde, da einen Ansprechpartner zu finden.

sollte heißen, ..in jedem Ort...

von der lohnabrechnung? da hat die DRV doch garkeinen Zugriff oder?

Wer zahlt die Rente denn?

Renten werden nicht mit dem Lohn ausbezahlt, deshalb sehe ich keinen Zusammenhang in deiner frage.