Unabhängige Beratungsstelle wg. Kindergeld, bafög, Hartz 4

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Du kannst dich an einen Anwalt wenden; zum zuständigen Amtsgericht und dort einen "Beratungshilfeschein" beantragen. Den kann man in der Regel sofort mitnehmen.(Am besten vorher telefonisch nach den Sprechtagen und Öffnungszeiten dieser Stelle fragen). Den Beratungsschein legst du dann einem Anwalt deiner Wahl vor (bzgl. der ARGE Fachanwalt Sozialrecht ) . Er kann dann (muss nicht) für die Beratung einen Eigenanteil von 10 Euro von dir erheben. Bei einem weitergehenden (Klage-)Verfahren läuft das über Prozesskostenhilfe; die beantragt der Anwalt für dich. Beratungsstellen und Anwälte z.B. hierüber zu finden (Anwälte auch über Anwaltsuchdienst- Verzeichnis online): http://www.my-sozialberatung.de/adressen

Du kannst auch mal bei der nächsten örtlichen Erwerbslosengruppe oder auch der Gewerkschaft nachfragen, mit welchem Anwalt sie schon gute Erfahrungen gemacht haben. In den Bundesländern Bremen und Hamburg gibt es eine öffentliche Rechtsberatung (statt Beratungsschein vom Amtsgericht/Anwalt). Hamburg :Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen (ÖRA) , Bremen : Arbeitnehmerkammern. Im Land Berlin kann man zwischen öffentlich.Rechtsberatung und der anwaltlichen Beratungshilfe wählen.

Caritas etc. beraten teils wohl auch, habe ich aber nicht nur Gutes von gehört.. daher unter Vorbehalt. Wegen Bafög-Fragen können dir sicher auch die Bafög-Foren im Internet erste Auskünfte oder sogar lokale Ansprechpartner nennen.

(Das Einkommen deiner Kinder darf bei ALG2 nicht auf deinen Bedarf angerechnet werden, da Kinder im SGB ihren Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig sind. Lebt deine Tochter noch bei dir, muss sie aus ihrem anrechenbaren Einkommen "nur" ihren eigenen Bedarf bestreiten (also ihren Regelsatz und ihre anteiligen Unterkunftskosten plus ggf. ihre Mehrbedarfe). Einzige "Ausnahme": Hat sie mehr anrechenbares Einkomen als Bedarf, wird der Teil ihres Kindergeldes, den sie nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt, als Einkommen auf dich übertragen u.auf deine Leistung angerechnet (unter Berücksichtigung der 30 € Versicherungspauschale, sofern du nicht bereits mit anderem Einkommen den 100 € Freibetrag geltend machst.).

An die Familienkasse kann ich mich nicht wenden, weil die dann wahrscheinlich irgendwelche Informationen bekommen könnten, weshalb meine Kinder kein Kindergeld mehr bekommen sollten... ans Arbeitsamt will ich mich auch nicht wenden, denn mit denen habe ich sowieso nur Probleme... Das riecht hier ein wenig nach ..., gibt doch so Verbände, die Leuten wie Dir helfen, musst Du bei google schauen.

http://www.beratung-kann-helfen.de/

hartz-IV-forum mit einem Punkt und de dran

Es gibt eine Tabelle auf der ersten Seite, wenn Du BAFÖG in die Suchleiste eingibst.

Weiter gibt es mehrere Sozialverbände, zu finden unter dem Stichwort Sozialverband. Schau sie Dir an. Sie kosten einen kleinen Beitrag und beraten in der Regel groß.

Hallo,

 

also ich berate gerne und stelle alle unterlagen zusammen für das Kindergeld.

Wenn ein Jahresanspruch von 2.208euro nachgezahlt wird, würde ich 100 euro dafür nehmen.

Oich kenne tricks und tipp.

 

Andernfalls ist nur ein Steuerberater dazu in der Lage.

Da das Kindergeld steuerrecht ist, ist es nicht einfach das so hinzukriegen das alles klappt.

 

 

Gruß N.

Es gibt in manchen Städten so ein Art von Sozialverbänden. Die könnten Dir vielleicht helfen. Wie die jetzt aber genau heißen und wo Du die findest weis ich im Moment auch nicht.